Epilepsie Einschränkungen Bei der Berufswahl dürfen Sie kein gewerbliches Verkehrsmitteln führen und sollten auch sonst auf die beruflichen Unfallgefährdung (gefährliche laufende Maschinen, Leitern, Gerüste, Arbeiten an offenem Wasser oder Feuer, Starkstrom, Überwachungstätigkeiten mit Gefährdung anderer (Kran, Stellwerk usw.)) achten, möglichst keinen Schichtdienst. Ob auch Hitze Kälte und Lärm gemieden werden sollten ist strittig. Bezüglich Publikumsverkehr ist sicher auch eine individuelle Abwägung je nach Art und Ausprägung zu treffen. Manche Autoren sind der Auffassung, dass konzentrative Anspannung und körperliche Aktivität am Arbeitsplatz das Auftreten von Anfällen eher verhindern. Elsner und Thorbecke, Epilepsie 93, Seite 135
Beim Sport: Schwimmen sollte man nur unter Aufsicht, Ski-Abfahrtslauf und andere risikoreiche Sportarten nur mit großen Bedenken es besteht aber kein grundsätzlicher Einwand gegen Leistungssport. Motorsport, Flugsport, Fallschirmspringen Tiefseetauchen Klettern, Fechten usw. sind ungeeignet. Ballsport, Schnorcheln in Begleitung, Leichtathletik sind unbedenklich. Fernsehen und Video: Für diejenigen Epilepsiepatienten die photosensibel sind gilt: der Raum beim Fernsehen sollte nie ganz verdunkelt werden, und es sollte ein Abstand zwischen Sitzplatz und Fernsehgerät von mindestens 2 bis 2,5 Metern eingehalten werden. Die Bildwiederholungshäuflgkeit bei alten Fernsehgeräten liegt bei 50 pro Sekunde, was in der technischen Fachsprache auch als 50 Hertz be zeichnet wird. Für das menschliche Auge und Gehirn ist dieser Wechsel schon zu rasch, um wahrgenommen zu werden; manche über die Augen und Sehbahn angeregte Nervenzellen im Gehirn können aber offenbar dennoch darauf reagieren. Das Risiko einer Anfallsauslösung ist bei neueren Fernsehgeräten mit 100 Bildwiederholungen pro Sekunde (100 Hertz) sehr viel geringer als bei den älteren 50-Hertz-Geräten. Dies sollte bei einer Neuanschaffung gegebenenfalls berücksichtigt werden, auch wenn diese Geräte etwas teurer sind. Bestimmte Videospiele mit raschem Bildwechsel und beabsichtigten Flakerlichteffekten können zu mindest bei Menschen mit einem vorbestehenden erhöhten Risiko epileptische Anfälle auslösen, insgesamt ist dieses Risiko aber recht gering. Ende 1997 wurde aus Japan sogar über eine Anfallsauslösung bei einigen hundert Kindern nach Ausstrahlung eines hinsichtlich Hell- und Dunkeireizen besonders effektvollen Cartoonvideos im Fernsehen berichtet. Weitere Untersuchungen haben ergeben, daß neben grellen Hell-Dunkel-Reizen und Mustern eventuell auch die Farbe (Rot) eine Rolle spielte. Am häufigsten kommt es zu generalisierten tonisch-klonischen Anfällen, daneben aber auch zu typischen Absencen und myoklonischen Anfällen. Die Mehrheit der Betroffenen hatte eine idiopathische generalisierte Epilepsie, darun- ter häufiger eine juvenile myoklonische Epilepsie (siehe 5. 101). Etwa je- der dritte Betroffene hatte auch schon ohne Videospiele Anfälle, teilwei- se mit Auslösung durch optische Reize, und bei mehr als der Hälfte zeigt das EEG unter Flickerlicht sogenannte epileptiforme Potentiale, wie sie besonders häufig bei Menschen mit einer vererbten Epilepsiebereitschaft vorkommen. Der Mechanismus der Anfallsprovokation scheint demjenigen beim Fern- sehen zu entsprechen. Danach können vom Bildschirm und Videospiel her sowohl wechselnde, flickernde Lichtreize oder sich bewegende optische Muster wie einander abwechselnde helle und dunkle Streifen oder Flächen als auch Lichtblitze oder ähnliche Effekte eine Rolle spielen. Da- neben können auch ein für das Spielen erforderliches gedankliches Kon- zentrieren und die damit verbundenen Gefühle wie Erregung oder Ärger eine Rolle spielen. Außerdem muß unbedingt die oft sehr lange Spielzeit mit dadurch bedingtem Schlafmangel berücksichtigt werden, und schließlich ist bei Betroffenen mit bekannter Epilepsie daran zu denken, daß es sich um ein rein zufälliges Auftreten eines oder mehrerer Anfälle handeln kann. Wichtig ist, daß es für Epilepsien mit fokalen Anfällen keine Hinweise auf eine Anfallsauslösung durch Fernsehen oder Videospiele gibt. In einer amerikanischen Untersuchung wurden bei 35 Betroffenen mit fokalen Epilepsien EEGs abgeleitet, während sie sich im Mittel acht Stunden lang mit Videospielen beschäftigten. In dieser Zeit traten zwar insgesamt vier Anfälle auf, dies waren aber deutlich weniger als die neun Anfälle in der entsprechenden Zeit am nächsten Tag ohne Videospiele. Es gibt also wie beim Fernsehen für fokale Epilepsien keine Hinweise auf eine Anfallsauslösung durch Videospiele. Computerbildschirme sollten mit einer guten Grafikkarte auf eine rasche Bildwiederholungsfrequenz eingestellt sein. Besser sind Flachbildschirme. Beim Bedienen von Officeprogrammen ist das Risiko gering, bei bestimmten PC Spielen wie bei Videospielen (nach Günter Krämer Epilepsie, Trias Verlag, empfehlenswert für Betroffene), Besonders bei Kindern kann die Therapie nur dann erfolgreich sein, wenn es durch entsprechende Aufklärung aller für die Entwicklung des epilepsiekranken Kindes verantwortlichen Personen gelingt, die nach wie vor erheblichen Vorurteile gegenüber der Krankheit Epilepsie" abzubauen. Gelingt dies nicht, besteht die Gefahr, daß das Kind in eine Außenseiterposition gerät und sich somit das angestrebte Ziel, die vollständige Integration, nicht erreichen läßt. Ist es bei den Eltern in der Regel die mit der Sorge um ihr Kind einhergehende Überfürsorglichkeit (overprotection"), die zu einer erheblichen Einengung des für die Entwicklung des Kindes unbedingt notwendigen Erfahrungsraumes führt, so finden wir bei Erziehern und Lehrern nicht selten Abwehr (Diese Verantwortung kann ich nicht übernehmen"). Diese Verhaltensweisen sind bedingt durch mangelndes Wissen und Unsicherheit sowie durch Angst vor dem nächsten Anfall. Therapiekonzepte bei Kindern mit Epilepsie GUNTER GROSS-SELBECK, DÜSSELDORF pädiatrie hautnah 3/1999 MMV Vermeiden Sie anfallsbegünstigender Medikamente und klären sie bei den genannten Medikamenten mit Ihrem Arzt ob sie notwendig sind und ob die Dosis wegen der Erkankung oder der Einnahme von Antiepileptika angepasst werden muß. Beispiele von Medikamenten die manchmal Probleme manchen: Anticholinergica, bestimmte Schmerzmittel (Morphinderivate, Novalgin), Antibiotika (Penicillin i.v., Gyrasehemmer, Ofloxazin), Theophyllin, Hormone (Cortison, ACTH, Kontrazeptiva), Psychopharmaka (bestimmte Neuroleptika, Antidepressiva). Probleme kann es auch bei manchen Malariamitteln (Resochin, Lariam) geben. Vitamine( D, B6, Folsäure) können in ihrem Abbau durch Antiepileptika beschleunigt werden, und in Situationen (Schwangerschaft, Osteoporose) wo sie gebraucht werden dadurch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Bei Impfungen ist eine erhöhte Komplikationsrate bekannt bei Typhus (gilt nicht für die orale Impfung) , Paratyphus,Cholera, Gelbfieber, Keuchhusten. Ohne Bedenken sind nach dem Vademecum Epilepsie 1999/2000 die Grippeimpfung, FSME, Polio, Tetanus, Influenza, Hepatitis B, Masern Mumps und Röten. Von 1976 bis 1998 wurde in Berlin eine prospektive Längsschnittstudie zur Entwicklung von Kindern von an Epilepsie erkrankten Frauen durchgeführt. Nach im Mittel 18 Jahren nach der Geburt der Studienkinder wurden die somatischen, psychischen und sozialen Beeinträchtigungen auch der Mütter (n=59) im Vergleich zu der Kontrollgruppe (n=44) untersucht. In den Familien der Epilepsie- und der Kontrollgruppe gab es keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit von Trennungen, Scheidungen oder Arbeitslosigkeit der Partner. Auch in der aktuellen psychischen Lebensqualität (SF-36) sowie den internalen oder externalen Kontrollüberzeugungen (FKK) waren die Mütter in beiden Gruppen statistisch vergleichbar. Signifikante Unterschiede zeigten sich aber in krankheitsnäheren Aspekten der Lebensqualität. Trotz Verbesserung des Krankheitsstatus bei etlichen Müttern (Rückbildung der Epilepsie bei 28% der ehemaligen Epilepsiegruppe) klagten die Mütter der Epilepsiegruppe signifikant häufiger über körperliche Beschwerden (GBB) und niedrigere körperbezogene Lebensqualität (SF-36). Sie berichteten häufiger von ungünstigen familiären Ereignissen (FAI) und zeigten ein niedrigeres Selbstwertgefühl und ungünstigere Kompetenzüberzeugungen (FSKN). Auch hatten sie eine niedrigere Schul- und Berufsausbildung und waren seltener erwerbstätig. Sowohl in einem epilepsiebezogenen als auch in einem allgemeinen Fragebogen zur Lebensqualität (QOLIE-10 und SF-36) erwiesen sich die Schwere der Anfälle (NHS3) sowie ein früher Beginn der Epilepsie als bedeutsamste Risikofaktoren bei Frauen mit aktiver Epilepsie.K. Titze, S. Koch, U. Lehmkuhl, H. Rauh, Soziofamiliäre und epilepsiespezifische Belastungen von Frauen mit Epilepsie, Social, familial, and disease-specific burdens on women with epilepsy, Der Nervenarzt, Volume 72 Issue 7 (2001) pp 529-534
Nachteilsausgleich: Grad der Behinderung im Schwerbehindertenrecht bei Epilepsien Die Begutachtungsleitlinien "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" lassen sich derzeit beim Bundesgesundheitsminister kostenlos downloaden ( 1.4 MB).Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation 3 Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdB mehr anzunehmen. Ab einem GdB von 50 Prozent gibt es eine Reihe von Vergünstigungen z.B. im öffentlichen Nahverkehr oder bei der Ein- kommenssteuer. Die wesentlichen Voraussetzungen für die einzelnen Vergünstigungen sind: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr — erhebliche Gehbehinderung: Im allgemeinen ist auf eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit erst ab einer mittleren Anfallshäufigkeit, die für sich allein eine MdE um 70 v.H. bedingt zu schließen, wenn die Anfälle überwiegend am Tage auftreten. Notwendigkeit ständiger Begleitung: Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist stets anzunehmen bei Anfallskranken, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist. Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebührenpflicht: Diese gesundheitlichen Voraussetzungen sind immer erfüllt bei Behinderten mit einem GdB um wenigstens 80 v.H., die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können (z.B häufige hirnorganische Anfälle). Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen: Bei hirnorganischen Anfallsleiden ist häufiger als bei Erwachsenen auch bei GdB-Graden unter 100 v.H. unter Berücksichtigung der Anfallsart und Anfallsfrequenz die Annahme von Hilflosigkeit begründet.
Epileptische Anfälle je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung — sehr selten 40% (große Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr, kleine Anfälle mit Pausen von mehreren Monaten) — selten 50—60 % (große Anfälle mit Pausen von Monaten, kleine Anfälle mit Pausen von Wochen) — mittlere Häufigkeit 60—80 % (große Anfälle mit Pausen von Wochen, kleine Anfälle mit Pausen von Tagen) — häufig 90—100% (große Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine Anfälle täglich)— nach 3 Jahren Anfallsfreiheit 30 % bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung (wegen fortbestehender Anfallsbereitschaft)
Wegefähigkeit im Rentenverfahren aus BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 12.12.2006, B 13 R 27/06 R
Leitsätze: Eine Entscheidung über die rentenberechtigende
Leistungseinschränkung eines Epileptikers setzt Feststellungen zu Häufigkeit der
Anfälle sowie Schwere und Verlauf des Anfallsleidens voraus; leidensbedingte
Gefährdungen auf den Wegen zur und von der Arbeit können zu Einschränkungen der
Wegefähigkeit führen.
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