Karl C. Mayer, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Psychoanalyse

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Glossar Psychiatrie/Psychosomatik/ Psychotherapie/Neurologie/Neuropsychologie

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PS selbstverständlich wird das Glossar regelmäßig aktualisiert werden.

 

Vaginismus
Scheidenkrampf; starke Empfindlichkeit des Scheideneingangs gegenüber Berührung od. Einführen des Fingers, des Penis beim Koitus od. des Spekulums; reflektorisch-muskulärer Abwehrvorgang mit Kontraktion des M. bulbo-cavernosus u. des M. levator ani sowie Innenrotation der Oberschenkel. Die Urs. sind fast stets psychogen. Ther.: (Paar-)Beratung, evtl. Psychotherapie, unterstützend körperl. Übungen (z.B. Einführen von Dilatatoren).
Sexuelle Funktionsstörungen


Validität
ist ein wichtiges Gütekriterium für epidemiologische Studien , bzw. für zu verwendende Datenquellen. Es beschreibt, ob und in wie weit das Erhebungsinstrument geeignet ist, die interessierenden Merkmale/Sachverhalte zu erfassen/abzubilden, in wie weit es Gültigkeit bezüglich der Fragestellung besitzt. Mißt der Test was er messen soll, dann ist das Ergebnis gültig oder valide. Andere Gütekriterien von Tests sind die Objektivität = Wiederholbarkeit durch unterschiedliche Untersucher unter gleichen Bedingungen, und die Reliabilität = Messgenauigkeit des Untersuchungsinstrumentes. Ein Untersuchungsinstrument kann sehr genau messen, wenn es aber nicht das mißt was es soll, dann ist es zwar reliabel, aber nicht valide. Inter-Rater-Reliabilität meint die Zuverlässigkeit der Übereinstimmung bei Beurteilung eines Sachverhaltes durch zwei oder mehrerere Personen. z.B. die Zuverlässigkeit von psychiatrischen Diagnosen wenn eine bestimmte Diagnosemethode beim selben Kollektiv von verschiedenen Untersuchern angewendet wird oder überhaupt Fachärzte die Diagnose stellen. Ein anderes Beispiel ist die Beurteilung von Röntgenbildern durch verschiedene Radiologen. Die Zuverlässigekeit der Übereinstimmung sagt dann etwas darüber aus, in wie weit bestimmte Sachverhalte überhaupt anhand von Röntgen oder Kernspinaufnahmen mit bestimmten Geräten und unter bestimmten Bedingungen beurteilt werden können. Die Validität der Methode ist deshalb noch nicht gesichert. Eine Reliabilität ist damit aber zuverlässig nachweisbar. Intra-Rater-Reliabilität meint, dass ein Untersucher bei Anwendung einer Messmethode über die Zeit hinweg konstant zu übereinstimmenden Ergebnissen kommt. Man unterscheidet zwischen interner Validität, die angibt ob die Untersuchung in sich schlüssig angelegt ist, und mögliche Alternativerklärungen der Untersuchungsergebnisse ausgeschlossen werden können und externer Validität die angibt ob die Ergebnisse der Untersuchung über die ausgewählte Stichprobe hinaus auf andere Populationen (oder im Fall der Medizin auf die Behandlung eines konkreten Patienten) generalisiert werden können. Da die Validität theoretisch nur mit Hilfe eines anderen Messinstruments prüfbar ist, dessen Validität bereits bekannt ist, ist die theoretische Anforderung an die Validität nur bedingt erfüllbar.

 

Kriterien zur Beurteilung einer Studie zu einer therapeutischen Intervention:
Relevanz der Studienergebnisse und Umsetzung der Ergebnisse auf Ihre eigenen Patienten (externe Validität= sind die Resultate einer Studie auf andere Situationen, bzw. meine Behandlungsstituation übertragbar =Generalisierbarkeit der Ergebnisse). 
Sind die Ergebnisse dieser Studie klinisch bedeutsam?
Kriterien zur Beurteilung des Behandlungsnutzens einer Studie zu einer therapeutischen Intervention:). 
Welches sind die Zielgrössen?
Sind diese, falls valide, klinisch relevant?
Wie wurden diese Zielgrössen gemessen?  
Wie gross ist der potentielle quantitative Nutzen?  
Wurde die Testsubstanz oder die Therapieintervention (chirurgischer Eingriff, psychotherapeutische Intervention) mit einer Standardbehandlung oder mit Plazebo verglichen?  
Sind die Ergebnisse dieser Studie übertragbar und helfen sie bei der klinischen Problemlösung meines/-r Patienten/-in?  
Sind die Resultate auf das Problem oder die Frage meines/-r Patienten/-in übertragbar?  
Entsprechen die Merkmale meines/-r Patienten/-in den Patienten der Studie?
Kann mein/e Patient/in von der in der Studie beschriebenen Endpunkt-Verbesserung profitieren?
Überwiegt der zu erwartende Therapieeffekt bei meinem/-r Patienten/-in die Therapierisiken und wie hoch wäre der Preis eines Therapieverzichts?
Aus: D. Pewsnera, P. Jünib, H. C. Bucher Evidence-based Medicine: Wie beurteile ich eine Studie zu einer therapeutischen Intervention? Schweiz Med Forum Nr. 28 11 Juli 2001
D. Pewsnera, P. Jünib, H. C. Bucher Evidence-based Medicine: Wie beurteile ich eine Studie zu einer therapeutischen Intervention? Schweiz Med Forum Nr. 28 11 Juli 2001, Internet-Lexikon der Methoden der empirischen Sozialforschung siehe auch unter Bias Doppelblindversuch Kohorte Randomisieren  Tests (psychologische) Testgütekriterien



Valleixsche Druckpunkte
druckempfindliche Punkte im Verlauf des N. ischiadicus über LWK4 oder 5 , dem Kreuzbein-Darmbeingelenk, direkt unterhalb der Gesäßfalte, in der Kniekehle und hinter dem Außenknöchel.


Valproinsäure Valproat-Natrium
Antiepileptikum, Anwendung: (Epilepsie) Generalisierte Anfälle in Form von Absencen, myoklonischen Anfällen u. tonisch-klonischen Anfällen; fokale u. sekundär generalisierte Anfälle. Auch in der Phasen- Prophylaxe affektiver Störungen, selten in der Migräneprophylaxe bei fragwürdiger Wirksamkeit dort. Kontraindikationen Familiäre Lebererkrankungen, besonders wenn sie auf Arzneimittel zurückzuführen sind. Lebererkrankungen in der Anamnese und/oder manifeste schwerwiegende Leber- und Pankreasfunktionsstörungen Leberfunktionsstörungen mit tödlichem Ausgang bei Geschwistern während einer Valproinsäuretherapie, Porphyrie, systemischer LE. Anwendungsbeschränkung  Kleinkinder, bei denen die gleichzeitige Behandlung mit mehreren Antiepileptika erforderlich ist , Knochenmarkschädigungen, Mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche mit schweren Anfallsformen, Niereninsuffizienz (Anstieg freier Valproinsäure in Betracht ziehen, Dosis reduzieren), Hypoproteinämie , Blutgerinnungsstörungen Gleichzeitige Anwendung von Acetylsalicylsäure mit Valproinsäure besonders bei Säuglingen und Kleinkindern, Bei Kleinkindern nur in Ausnahmefällen Mittel der ersten Wahl u. mögl. als Monotherapie. Schwangerschaft Das Risiko der Entwicklung einer Meningomyelozele ist bei Exposition in der Frühschwangerschaft (1. Trimenon) erhöht (Inzidenz: 1-2% der Exponierten, Alpha-Fetoproteinbestimmung und Ultraschalluntersuchung durchführen!). Daneben kommen andere Fehlbildungen und - wie bei allen Antiepileptika - ein fetales Antiepileptika-Syndrom vor. Das Risiko einer Fehlbildung erhöht sich bei einer Kombinationstherapie mit anderen Antiepileptika. Falls Valproinsäure unverzichtbar ist, sollte in der Schwangerschaft, insbesondere im 1. Trimenon, auf jeden Fall zwischen dem Tag 20 und 40 nach der Befruchtung, die niedrigste anfallskontrollierende Dosis, in mehreren kleinen Dosen, über den Tag verteilt, angewendet und auf eine Kombination mit anderen Antiepileptika verzichtet werden. Valproinsäure geht in die Muttermilch über, die Mengen sind jedoch gering und bedeuten im allgemeinen kein Risiko für das Kind, so dass ein Abstillen in der Regel nicht nötig ist. Nebenwirkungen: Haut Passagerer Haarausfall (gelegentlich)- Nervensystem und Psyche- Parästhesien, Tremor, Schläfrigkeit (gelegentlich)- Kopfschmerzen, Spastizität, Ataxie, Verwirrtheit,- Stupor (selten)- Tinnitus, Halluzinationen- Enzephalopathie unklarer Pathogenese mit erhöhtem- Ammoniakspiegel, in Kombination mit Phenobarbital- Anstieg des Phenobarbitalspiegels möglich (selten,- reversibel)- Chronische Enzephalopathie unklarer Pathogenese mit- neurologischer Symptomatik sowie Störungen höherer- kortikaler Funktionen (v. a. bei höherer Dosierung- oder in Kombinationstherapie mit anderen- Antiepileptika) (Einzelfälle)- Gastrointestinaltrakt- Hypersalivation (selten)- Erhöhter Appetit bzw. Appetitlosigkeit (gelegentlich)- Gewichtszu- oder -abnahme (gelegentlich)- Leichte gastrointestinale Störungen, Diarrhö (selten)- Pankreaserkrankungen (Einzelfälle)- Leber, Galle- Schwerwiegende bis tödlich verlaufende- Leberfunktionsstörungen (selten, dosisunabhängig,- insb. bei Kindern unter Kombinationstherapie mit- anderen Antiepileptika)- Elektrolyte- Periphere Ödeme (selten)- Blut- Blutgerinnungsstörungen, Blutungen (selten)- Blutbildveränderungen (z. B. Leukopenie, Thrombopenie)- (gelegentlich, reversibel)- Beeinträchtigung der Knochenmarksfunktion mit- Lymphopenie, Neutropenie, Panzytopenie oder Anämie- (Einzelfälle)- Urogenitaltrakt- Enuresis bei Kindern- Immunsystem- Erythema multiforme, Lupus erythematodes (Einzelfälle) Wechselwirkung: Enzyminduzierende Antiepileptika (Phenobarbital, Carbamazepin, Phenytoin) Valproinsäurespiegel erniedrigt/Phenytoin- und Phenobarbitalspiegel erhöht Codein: Beeinflussung von Metabolismus und Proteinbindung des Codeins. Barbiturate, Primidon: Zentraldämpfende Wirkung verstärkt. Antidepressiva, Neuroleptika: Zentraldämpfende Wirkung verstärkt. - Antikoagulanzien: Erhöhte Blutungsneigung. Acetylsalicylsäure: Erhöhte Blutungsneigung/Anteil der freien Valproinsäure durch ASS erhöht - Hepatotoxische Arzneimittel und Alkohol: Erhöhte Lebertoxizität nicht auszuschließen.- Lamotrigin: Hemmung des Metabolismus von Lamotrigin: Hinweis: Bei Diabetikern mit Verdacht auf Ketoazidose falschpositive Reaktion auf Ketonkörper möglich. Toxikologie: Meist zunächst Apathie und Benommenheit mit Miosis, später u. U. Unruhe, Verwirrtheit und dann Koma. Häufig auch Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Evtl. Muskelhypotonie, Ataxie, Hypo- bis Areflexie, Kreislaufdepression und Atemstillstand. Gefürchtet sind Hypernatriämie, Hirnödem, metabolische Azidose und u. U. Leberversagen. Therapie: Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Die Therapie muss sich deshalb auf allgemeine Maßnahmen zur Entfernung des Arzneistoffes aus dem Organismus und Stützung der Vitalfunktionen beschränken. Entgiftung: Initial ist frühzeitiges Erbrechen (innerhalb 30 Min.), wenn möglich, bzw. eine Magenspülung und die Gabe von Aktivkohle sowie intensivmedizinische Überwachung erforderlich. Haemodialyse und forcierte Diurese können wirksam sein. Peritonealdialyse ist wenig- wirksam. über die Wirksamkeit der hämatogenen Kohleperfusion sowie der kompletten Plasmasubstitution und Transfusion liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor. Aus diesem Grunde wird eine intensive internistische Therapie einschließlich Kontrolle der Plasmakonzentration empfohlen. Die i.v. Gabe von Naloxon zur Aufhellung der Bewusstseinstrübung ist in einem Fall als wirksam beschrieben worden. Cave: Hypernatriämie!  Enzephalopathie mit Benommenheit, Gangataxie, Asterixis und einem generalisierten epileptischen Anfällen. Nach dem Absetzen von Valproinsäure verschwinden diese Symptome innerhalb weniger Tage. Die Valproat-Enzephalopathie ist eine seltene Nebenwirkung, die bislang vor allem bei Anfallspatienten mit einer Kombinationstherapie von Valproat mit anderen Antiepileptika beschrieben wurde. Durch die zunehmende Anwendung der Valproinsäure in der psychiatrischen Pharmakotherapie dürfte die Valproat-Enzephalopathie auch in diesem Feld an Bedeutung gewinnen. Der Nervenarzt   5 (2000) pp 401-403. Nach neueren Untersuchungen kann Valproinsäure auch ein vermutlich reversibles Parkinsonsyndrom auslösen.
Easterford K, Clough P, Kellett M, Fallon K, Duncan S. Reversible parkinsonism with normal beta-CIT-SPECT in patients exposed to sodium valproate. Neurology. 2004 Apr 27;62(8):1435-7, Armon C, Shin C, Miller P, Carwile S, Brown E, Edinger JD, Paul RG. Reversible parkinsonism and cognitive impairment with chronic valproate use. Neurology. 1996 Sep;47(3):626-35.


Vaskulitis des ZNS
Gefäßentzündung bei der die Gefäße des Gehirns und des Rückenmarks betroffen sind. Man unterscheidet primären Vaskulitiden die den Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises zugeordnet werden und sekundäre Vaskulitiden, die durch Infektionen oder Medikamente ausgelöst werden oder in Begleitung/Folge anderer Erkrankungen vorkommen.

Symptome: Kann jede Art von ZNS- Symptomen verursachen. Häufig Kopfschmerzen, Halbseitenlähmung , Verwirrtheitszustände (Delir) und affektive Störungen. Es kann aber jedes ZNS Symptom auftreten. So können klinische Bilder wie bei einem Hirntumor, eine chronische Meningitis, Rückenmarkssyndrome oder auch isolierte Delirien vorliegen. Da es durch die Gefäßentzündung zu Durchblutungsstörungen im betroffenen Gebiet kommt, ähnelt das klinische Bild oft dem multipler kleiner Schlaganfälle (selten treten auch Hirnblutungen auf), die Symptome können sich wieder bessern und andere treten auf. Es kann so leicht irrtümlich von einer Besserung ausgegangen werden. Häufiger kommt es zu einer langsamen Zunahme der Symptome. Sehr selten zeigt sich klinisch und im Kernspin nur ein einzelner Schlaganfall. Da die Symptome sehr unspezifisch sein können und das Krankheitsbild selten ist, wird die Diagnose meist erst im Verlauf gestellt.

Diagnostisch ist of ein abnormaler Liquor wegweisend. Der Befund ist allerdings unspezifisch mit leichter lymphozytärer Pleozytose und erhöhtem Eiweiß, manchmal oligoclonalen Banden. Hierdurch können aber andere Erkrankungen eine infektiöse Meningitis oder eine Metastasierung im Liquor ausgeschlossen werden. Differenzialdiagnostisch sind bei den Infekten HIV, Herpesviren, Tuberkulose und andere Mykobakterien, Neurosyphilis Pilze wie Aspergillus und Mucor, und auch Parasiten (wie z.B. Echinococcus) und die bakterielle Endokarditis möglich. Auch diverse andere Erreger sind selten beschrieben worden. Auch Hinweise auf einen Morbus Hodgkin müssen ausgeschlossen werden, da dieser mit einer Vaskulitis beginnen kann. Kernspinangiographie und zerebrale Katheterangiographien zeigen oft die veränderten Gefäße, der Befund ist aber unspezifisch, viele andere toxische Krankheitsbilder und ZNS Infekte wie Krebserkrankungen können ähnlich Bilder in den Kernspinangiograhien zeigen. Auch der Kernspintomographiebefund ist meistens unspezifisch auffällig. Entzündungshinweise in den Blutbefunden können fehlen. Bei den Entzündungen der kleinen Gefäße (Small-vessel-Vaskulitiden wie Churg-Strauss Syndrom, Wegener-Granulomatose) sind oft Autoantikörper gegen das Zytoplasma neutrophiler Leukozyten (ANCA) nachweisbar. Bei der Behçet’schen Erkrankung, und dem Schoenlein-Henoch-Syndrom fehlend diese Antikörper. Weitere seltene Ursachen sind das Susac Syndrom, Sneddon-Syndrom das Cogan-Syndrom und die Sarkoidose. Andere sekundäre Ursachen sind das Sjögren- Syndrom, systemischer Lupus erythematodes (sehr selten beim Lupus), Herpes zoster Antiphospholipid- Antikörper- Syndrom, Lymphome oder eine Hepatitis, die manchmal auch für die Panarteriitis nodosa verantwortlich ist. Eine (häufige) Sonderform ist die Arteriitis temporalis. Oft ist eine Hirn- und Hirnhautbiopsie (Probeentnahme) aus den im Kernspin sichtbaren Kontrastmittel aufnehmenden Läsionen erforderlich. Die Biopsie hat von allen diagnostischen Methoden die höchste Treffsicherheit und ist häufig erforderlich. Vermutlich ist die offene Biopsie der stereotaktischen Biopsie überlegen, da es vermutlich weniger falsch negative Resultate gibt und die Hirnhaut auch besser erfasst wird.

Differenzialdiagnose von Schlaganfall ähnlichen Episoden und Läsionen der weißen Substanz im CCT oder MRT.
Demyelinisierende Erkrankungen

Multiple Sklerose
Vitamin B12 Mangel
konzentrische Sklerose

Infektionen

Neuroborreliose
Neurosyphilis
HIV- Infektion
Progressive multifokale Leukoenzephalopathie

Tumore

Gliome
Lymphome
Metastasen

Andere

Mitochondriale Myopathie, Enzephalopathie, Laktazidose,
und Schlaganfallähnliche Episoden (MELAS)
Migräne
Metachromatische Leukodystrophie

Vaskulopathien Vaskulitis
 

Medikamenten induzierte Vaskulitis
Systemischer Lupus erythematodes
Wegener’sche Granulomatose
Polyarteritis nodosa
Churg–Strauss Vaskulitis
Temporalarterien Arteriitis
Zerebrale Amyloidangiopathie
Lakunäre Infarkte

Vaskulopathien/Vaskulitis

Takayasu’s Arteriitis
Susac’ Syndrom
Primäre Angiitis des ZNS
Behçet’ Syndrom
Infekt Vaskulitis
Vaskulitis bei Krebserkrankungen
Zerebrale autosomal dominante Arteriopathie mit
subkorticalen Infarkten und Leukoenzephalopathie
Binswanger’sche Erkrankung (subkortikale Leukoenzephalopathie)

Vor Beginn der Behandlung müssen infektiöse Erkrankungen, wie z. B. eine Endokarditis und andere durch einen Infektionserreger bedingte Gefäßentzündungen ausgeschlossen werden um durch das Kortison und die Immunsupressiva keine Verschlechterung herbeizuführen. Je nach Grunderkrankung richtet sich die Behandlung nach dieser. Die Behandlung richtet sich ansonsten nach dem speziellen Krankheitsbild und dem Verlauf, häufig wird 1 mg/kg KG Prednisolon-Äquivalent täglich und Cyclophosphamid (CYC; beginnend mit 2 mg/kg KG täglich nach Blutbildkontrolle gegeben. Entsprechend der Seltenheit gibt es keine kontrollierten randomisierten Studien. Diagnose und Behandlung sollten in einer kompetenten Klinik eingeleitet werden. Jede immunosuppressive Therapie kann Infektionen begünstigen, dies gilt auch für die Vaskulitisbehandlung (siehe Curr Opin Neurol 21:342–346). Besonders schwer sind Infektionen des Zentralen Nerven Systems von der Grunderkrankung zu unterscheiden. Bei den Pilzen überwiegt bei dieser Komplikation der Cryptococcus neoformans, bei den Bakterien ist das Spektrum ähnlich, wie sonst auch Streptokokkus pneumoniae, Neisseria meningitidis, Listeria monozytogenes, Staphylokokkus aureus, und andere Gram-negative Bakterien, Listeria monocytogenes, TBC etc. Selbstverständlich kommen auch virale Infekte vor. Unter Immunsuppresion und Kortison kann die Nackensteife fehlen, besonders die Kombinantion von Fieber, Kopfweh, Appetitverlust, und Erbrechen können den Verdacht bestärken. Die sicherste Diagnosemethode ist die Lumbalpunktion. Ansonsten sind bei der Behandlung die üblichen Überwachungen und Prophylaxen (z.B. Magenschutz) bei Kortisonbehandlung und Zytostatikabehandlungen erforderlich.

In der Regel ist von einer Vaskulitis entweder das ZNS oder das periphere Nervensystem betroffen. Wenn das Periphere Nervensystem betroffen ist, ist die Mononeuritis multiplex typisch, eine distale symmetrische Polyneuropathie kommt aber auch vor. Besonders häufig ist das periphere Nervenssystem bei der Panarteriitis nodosa betroffen, klinische Auffälligkeiten finden sich hier bei der Hälfte der Patienten, pathologisch anatomisch ist das periphere Nervenssystem fast immer betroffen. Obwohl es sich häufig um eine multifokale asymmetrische motorische und sensible Neuropathie im Sinne einer Mononeuropathia multiplex durch Durchblutungsstörungen an den Nerven und Nervenwurzeln handelt, muss daran gedacht werden, dass auch distal symmetrische Neuropathien vorkommen. Elektrophysiologisch findet sich eine axonale Schädigung. Häufig ist eine Beteiligung des peripheren Nervenssystems auch beim Churg-Strauss Syndrom. Oft ist bei einer Vaskulitis des peripheres Nervenssystem ein allgemeines Krankheitsgefühl mit Fieber, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Müdigkeit und diffusen Schmerzen vorhanden. Allgemeinsymptome können aber fehlen, wenn keine anderen Organe betroffen sind. Die Diagnose wird mit einer Nerven und Muskelbiospie gestellt. Bei einem Drittel der Fälle einer Vaskulitis des peripheres Nervenssystems sind keine anderen Organe betroffen. Einer Vaskulitis des peripheren Nervenssystems kommt auch bei Bindegewebserkrankungen wie der rheumatoiden Arthritis, der gemischten Kryoglobulinämie, dem Sjögren- Syndrom, der Wegener'schen Granulomatose und der Progressiven systemischen Sklerose vor. Die Behandlung besteht meist ebenfalls in Kortikosteroiden, und immunsuppressiven Medikamenten.

Leitlinie der DGN

Bilder bei Dermis.net

  1. Arteriitis temporalis
  2. Livedo racemosa
  3. Lupus erythematodes discoides (55 images) Lupus erythematodes mucosae oris (8 images) Lupus erythematodes profundus (7 images) Lupus erythematodes tumidus (9 images) Lupus erythematodes visceralis (23 images) Lupus erythematodes, subakut-kutan (48 images)
  4. Panarteriitis nodosa
  5. Sklerodermie
  6. Sjögren-Syndrom


Vegatest
Was die Werbung verspricht: Durch die VEGATEST – Messung ist es möglich, tiefer liegende Ursachen einer Erkrankung herauszufinden, um dann anschließend sowohl Ursachen, als auch Symptome zu behandeln. So ist es möglich ganz gezielt Allergene, Verträglichkeit von Nahrungsmitteln, Empfindlichkeit und Unverträglichkeit gegen Umweltgifte, geopathologische Belastungen, Ursachen von Schmerzzuständen, chronische und nicht erkannte Entzündungsherde herauszufinden. Mögliche gesundheitliche Störungen des Patienten sind damit schnell und effektiv zu ermitteln. Gepriesen werden die "ganzheitlich diagnostischen Aussagen einer erfolgreichen und zuverlässigen Testmethode, einer Synthese von Jahrtausende alter, chinesischer Heillehre und modernster westlicher Technologie". Erfolg scheint dabei überwiegend über das günstige Verhältnis von Investitionskosten zur guten Bezahlung durch die Kunden (oder besser Opfer) definiert. Zur Geschichte: Im Jahre 1976 wurde in einem Versuch die Elektro-Akupunktur nach Voll unter Beisein Dr. Volls als manipulierbare und unzuverlässige Methode in mehreren wissenschaftlichen Versuchsreihen beurteilt. Dies hinderte Voll und andere nicht daran, weitere Therapiemethoden von diesem Denkmodell abzuleiten: Bioelektronische Funktionsdiagnostik (BFD), Vega-Test, Bioelektronischer Regulationstest, Impuls-Dermographie, Decoderdermographie oder Segmentelektrogramm (SEG). Der Arzt Dr. Franz Morell kam 1977 auf die Idee, nicht existierende "Körperschwingungen" mit einem Gerät zu behandeln, dessen Wirkungsweise bis heute nicht belegt worden ist. Dem Vegatest ähnliches wird unter verschiedenen Namen angeboten. Hinter Namen wie - Bioresonanz (BRT, MORA), - Bio-Communicatiom (BICOM), - VEGA-Select oder auch - Biophysikalische Informationstherapie - (externe) Biosignalmodulation verbirgt sich ähnliches. Dabei wird an einem Hautpunkt des Patienten der Widerstand gemessen und der entsprechende Wert vom Gerät angezeigt. Er zeigt vereinfacht gesagt das Ausmaß der Schweißsekretion am Messpunkt an. Anhand der Reaktion des Hautwiderstandes werden dann Rückschlüsse auf die bioenergetische Struktur und auf Funktionen des menschlichen Organismus gezogen. Das Geheimnis ist dabei die geschwollene Formulierung des Messergebnisses. Ansonsten würde ein billiger Widerstandsmesser für weniger als 100 DM aus dem Baumarkt den selben Dienst tun. Der Therapeut leitet daraus Aussagen über Organbelastungen, belastende Einflüsse aus dem Umfeld des Patienten und Verträglichkeit bzw. Unverträglichkeit bestimmter Stoffe für den Patienten ab. Verwendet wird er vor allem zur homöopathischen Diagnostik, angeboten wird die Testung aber auch in Arzt und Zahnarztpraxen zur Behandlung der schmerzhaften Löcher, die die Gesundheitsreform mit ihren Budgets in die Geldbeutel der Kollegen gerissen hat. In der Zeitschrift Allergologie 19, 114 - 122 [1996] ist bereits eine Studie zur diagnostischen und therapeutischen Wertigkeit der Bioresonanz bei Pollinose von H. Kofler und Mitarbeitern erschienen. Die Autoren kommen zum Schluss, dass die Bioresonanz weder für die Diagnostik noch Therapie der Pollenallergie geeignet ist. Was kommt bei Überprüfungen heraus; am aktuellen Beispiel: In einer neuen Studie [Full text] wurde wieder einmal der Zuverlässigkeit solchermaßen gewonnener Diagnosen nachgegangen. 15 Freiwillige von denen bekannt war, dass sie unter einer Hausstaubmilbenallergie oder einer Katzenhaarallergie litten und 15 Beschwerdefreie und in seriösen Skin Prick Test negative Freiwillige ließen sich von 3 Vegatestern in je 3 Sitzungen auf 6 Substanzen unter Standardbedingungen testen. Ergebnis: Bei allen 3 Vegatestern gelang keinerlei Unterscheidung zwischen Allergikern und Nichtallergikern. Kein einziger Patient erhielt eine korrekte Diagnose. Das Ergebnis überrascht nicht, ähnliche seriöse Untersuchungen waren seit Einführung der Methode bis heute mehrfach zum selben Ergebnis gekommen. Eine ähnliche Veröffentlichung: Doppelblindstudie von Prof. M. H. Schöni und Mitarbeitern aus der Alpinen Kinderklinik Davos. Sie untersuchten während eines stationären Behandlungsaufenthaltes in Davos 32 Kinder mit atopischer Dermatitis (AD), entsprechend Alter, Geschlecht und Schweregrad der AD (Scoring nach Costa) randomisiert, mit einer doppelblind-aktiven (A) oder Plazebobehandlung (P) mit Bioresonanz (Bicom-Gerät). Haut-, Schlaf-, Juckreizscores, Elektropunkturmesswert, Immunologie-, Blutwerte (Eosinophilie und Lymphozytenmarker) wurden bei Beginn und am Ende der Studie bestimmt. Ergebnisse: Nach 4 Wochen trat eine signifikante Besserung der verschiedenen Scores (Costa-Score, Pruritus-Score, Schlaf-Score) auf, jedoch ohne signifikante Unterschiede zwischen A und P. Bei den Akupunkturmesswerten und bei den Lymphozytenmarkern (CD4-HLDR, CD8-HLDR, CD14-HLDR, CD16, CD19 und CD23) fanden sich auch keine signifikanten Unterschiede. Von 35 genau analysierten Variablen beobachteten die Autoren bei 21 Variablen eine Veränderung, wobei sich sowohl in der Plazebo- als auch der aktiven Therapiegruppe je 14 Variablen veränderten, ohne dass zwischen A und P ein statistischer Unterschied feststellbar war. Auch Langzeitanalysen nach einem Jahr zeigten keinen Unterschied zwischen den beiden Behandlungsgruppen. Fazit: Unter den Bedingungen der gewählten randomisierten Doppelblindstudie (randomized paired double-blind study) ließ sich kein Effekt der Bioresonanz statistisch sichern. Die Autoren schließen daraus, dass in Anbetracht der hohen Behandlungskosten und der falschen Versprechungen der Befürworter dieser Therapie, diese Art von (Schein-) Behandlung nicht bei Kindern mit AD eingesetzt werden sollte. Einzelheiten dieser sehr lesenswerten Arbeit können im Original nachgelesen werden. Es ist den Autoren zu dieser wichtigen Studie herzlich zu gratulieren. B. Wüthrich, Zürich, Dr. Karl Feistle / Allergologie, Jg. 20 (1997), Nr. 6, S. 314, Gutachter Professor Inhaber des einzigen Lehrstuhls für Naturheilkunde und Naturheilverfahren in Deutschland, Malte Büring zur Bioresonanztherapie sowie die Bioelektrische Funktionsdiagnostik und die Decoder-Dermographie: Für alle diese Verfahren gelte, dass weder eine plausible Theorie zugrunde liege noch bis heute ausreichende empirische Wirksamkeitsnachweise oder Validitätsprüfungen vorliegen. Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 804/98-71

Ein weiterer Kommentar ist mir seitens des Herstellers per Abmahnung untersagt worden. Es wird statt dessen eine Ausführliche Literaturrecherche zum Thema folgen.
  1. Is electrodermal testing as effective as skin prick tests for diagnosing allergies? A double blind, randomised block design study
  2. George T Lewith, Julian N Kenyon, Jackie Broomfield, Philip Prescott, Jonathan Goddard, and Stephen T Holgate
    BMJ 2001; 322: 131-134. [Full text]
  3. Stellungnahme der Fachkommission der Schweizerischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (SGAI) zu den Bioresonanz- und Elektroakupunkturgeräten zur Diagnostik und Therapie von (vermeintlichen) Allergien Schweizerische Ärztezeitung 2006;87: 2, 50
  4. Kosten für alternative Behandlung muß PKV nicht erstatten Artikel der Ärztezeitung vom 23.10.02
  5. Kofler H,Ulmer H, Mechtler E, Falk M, Fritsch PO: Bio-resonanz bei Pollinose. Allergologie 1996; 19: 114–122
  6. Die Hintergründe warum Studien die für den Vegatest sprechen nicht aussagekräftig sind
  7. Bergold, O., Der sog. Medikamententest in der Elektroakupunktur, Zeitschrift für Allgemeinmedizin, 52, 312-322, 1976
  8. Kleine-Tebbe, Priv.-Doz. Dr. med. Jörg, Spezifische Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Atemwegserkrankungen: Schlusswort, Deutsches Ärzteblatt 100, Ausgabe 24 vom 13.06.2003, Seite A-1688
  9. Schoni-MH; Nikolaizik-WH; Schoni-Affolter-F, Efficacy trial of bioresonance in children with atopic dermatitis. AD: Alpine Children's Hospital Davos, Switzerland. Int-Arch-Allergy-Immunol. 1997 Mar; 112(3): 238-46 ISSN: 1018-2438
  10. E. Ernst Complementary Medicine: Its hidden risks Diabetes Care, August 1, 2001; 24(8): 1486 - 1488. [Full Text] [PDF]
  11. I. B. Hirsch Unproven Therapies Clin. Diabetes, January 1, 2002; 20(1): 1 - 3. [Full Text] [PDF]
  12. Kleine-Tebbe, Jörg; Lepp, Ute; Niggemann, Bodo; Werfel, Thomas, Nahrungsmittelallergie und - unverträglichkeit: Bewährte statt nicht evaluierte Diagnostik, Deutsches Ärzteblatt 102, Ausgabe 27 vom 08.07.2005, Seite A-1965 HTML | PDF
  13. Hermann Grösser Therapeuten im Sog der Pseudophysiker: Physik der Bioresonanz: Irreführung oder Verdummung?

  14. Schweizer Mediziner verurteilen die Bioresonanz

  15. Aktion Bildungsinformation e.V

  16. B. Wüthrich Bioresonanz - diagnostischer und therapeutischer Unsinn Akt Dermatol 2006; 32: 73-77

  17. Stellungnahme der Fachkommission der Schweizerischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (SGAI) zu den Bioresonanz- und Elektroakupunkturgeräten zur Diagnostik und Therapie von (vermeintlichen) Allergien

  18. Reaktionen auf die Stellungnahme der SGAI / SSAI zu den Bioresonanzverfahren
    in der SÄZ Nr. 2/2006

  19. infomed-screen, Bioresonanz bei Dermatitis wirkungslos

  20. Elektroakupunktur, angewandte Kinesiologie, Bioresonanztherapie Allergologie, Jahrgang 29, Nr. 12/2006, S. 483-484

  21. Roland Glaser Elektrische und magnetische Felder in Diagnostik und Therapie - Ein Gebiet zwischen Scharlatanerie und wissenschaftlichem Fortschritt

  22. Stephen Barrett, M.D. Quack "Electrodiagnostic" Devices

  23. Spezifische Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Atemwegserkrankungen: Schlusswort Deutsches Ärzteblatt 100, Ausgabe 24 vom 13.06.2003, Seite A-1688 MEDIZIN: Diskussion

  24. Referat für Religions- und Weltanschauungsfragen

  25. http://www.dielunge.de/files/UpInfoBases/krankheitenabisz1/a_bioresonaz.pdf.

  26. ELTERNRATGEBER 4/05 Pädiatrische Allergologie

  27. Promed e.V. Verein gegen unlautere Praktiken im Gesundheitswesen Forenübersicht



vegetatives Nervensystem
Ausführliches zum vegetativen Nervensystem


VEP
visuell evozierte PotenzialeVEP


Verantwortung
Sowohl Kompetenz als auch Verantwortung sind Konzepte mit aktueller Relevanz in der modernen Psychologie. Beide Konzepte werden allerdings in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen betrachtet. Kompetenz und Kompetenzerwartung (self-effiacy) wird in vielen Bereichen untersucht, zum Beispiel im Rahmen von Verhalten oder Verhaltensänderungen in der pädagogischen Psychologie oder der Gesundheitspsychologie. Schwerpunkte in der Verantwortungsforschung sind unter anderem Fragen nach Art und Ausmaß von Verantwortlichkeiten oder Fragen in bezug auf ethisch-moralisches Handeln.


Verarmungswahn
Dieser Wahn kreist um das Thema des bedrohten Lebensunterhaltes. Dem Wahnkranken ist überzeugt, dass alles verloren geht, Arbeitsstelle, Geld, Kleidung, Nahrung, er sieht sich und seine Familie verhungern. Die Krankenkasse zahlt nach seiner Überzeugung die Behandlung nicht. Die Kinder haben keine Zukunft mehr... Meist im Rahmen einer schweren depressiven Episode mit psychotischen Symptomen


Verbitterungsstörung, posttraumatische (PTED)
Anpassungsstörung mit chronischer Verbitterung, Selbst- und Fremdaggression nach Kränkung oder grober Verletzungen zentraler Grundannahmen und Wertvorstellungen. Soll nach Scheidungen, Kündigungen, Mobbing etc. auftreten. Ursächlich ist die mangelnde Fähigkeit auf kritische innere Distanz zum eigenen Erleben gehen können oder der "Mangel an Weisheit“.
M. Linden, Die Posttraumatische Verbitterungsstörung. Psychoneuro 2005; 1: 21–24.


Verdrängung  
= nicht oder nur unter Strafe zu befriedigende Bedürfnisse können verdrängt und durch erlaubte Motive ersetzt werden. So wird der Tod einer nahe stehenden Person verdrängt, oder belastende Gedanken werden verdrängt, dies ist der häufigste Abwehrmechanismus. Triebe, moralische Bedenken, unangenehme Realitäten werden unbewusst gemacht, vergessen


Vergebung
stellt ein Bewältigungshandeln dar, das bei interpersonalen Konflikten und Problemen bedeutsam ist. Es werden vier Schritte voneinander unterschieden: 1. Das Erkennen und die Auseinandersetzung mit der eigenen Verletztheit 2. Die Auseinandersetzung mit der verletzenden Person und die Bereitschaft zum Perspektivenwechsel 3. Die Entscheidung zur Vergebung und das Loslassen negativer Gefühle 4. Die Etablierung neuer Verhaltensweisen, um der veränderten Beziehung zwischen verletzter und verletzender Person gerecht zu werden.
Kämmerer, Annette; Kapp, Friedrich: Emotionale Stiefkinder therapeutischen Handelns: Zum Beispiel Vergebung Psychotherapie im Dialog Thieme, Heft 2, Juni 2002


Verhalten
ist die ,,allgemeinste Bezeichnung für jede Aktivität oder Reaktion eines Organismus..., gleichgültig ob das Individuum damit einen ´subjektiv gemeinten Sinn`, eine Absicht, einen Zweck usw. verbindet oder nicht." Jegliche Regung eines lebenden Organismus kann man also als Verhalten bezeichnen. Verhalten besitzt keinen subjektiven Sinn, es verbindet sich damit keine Absicht, und es schließt vor allem auch unbewusste Verhaltensweisen von Individuen mit ein. Daraus leitet er ab, dass man sich immer irgendwie verhält, sich also "nicht nicht verhalten" kann. Sozialen Verhalten ist auf andere Organismen bezogen. Es ist eine Reaktion auf das Verhalten anderer Individuen, welche wiederum das Verhalten der anderen beeinflusst. Ein Verhalten kann im Sozialisationsprozess erlernt werden oder angeboren sein. Im Gegensatz dazu bezeichnet Handeln ,,ein menschliches Verhalten..., wenn und insofern als der oder die Handelnden damit einen subjektiven Sinn verbinden." Dieser Begriff wird oft dazu benutzt, um das menschliche Verhalten von dem tierischen abzugrenzen, nämlich indem auf dessen bewusstes Verfolgen eines Zieles verwiesen wird. Vom sozialem Handeln spricht man wiederum, wenn es sich in seinem Ablauf an den Handlungen anderer orientiert. Das Verhalten eines Menschen ist von anderen Menschen beobachtbar. Die Psychologie sucht nach Erklärungen für das Erleben und Verhalten des einzelnen Individuums (intrapsychisches Erleben und Verhalten).
siehe auch http://www.plassmann.de/dipl/


Verhaltensanalyse
Wird vor Beginn einer Verhaltenstherapie durchgeführt und dient der Therapieplanung. Beispiel einer Verhaltensanalyse: Ein Patient leidet unter Angstzuständen (Reaktion), die sich abhängig von der individuellen Reaktionsbereitschaft (Organismus) z.B. als Zittern, Herzjagen, Übelkeit, Durchfälle, Atemnot und Kopfschmerzen äußern können und immer dann auftreten, wenn er Straßenbahn fahren muß (Stimulus). Der Partner bemitleidet den Patienten und fährt ihn mit dem Auto zur Arbeit, was dem Patienten sehr angenehm ist (Konsequenz). Der Patient merkt schnell, dass seine Ängste und körperlichen Beschwerden sich verringern und fordert nun immer öfter, mit dem Auto zur Arbeit gefahren zu werden (Kontingenz) Systematische Desensibilisierung = am häufigsten genutzte Methode der Gegenkonditionierung bei Phobien. Grundannahme ist, dass natürlicherweise körperliche Entspannung und ängstliche Erregung nicht gleichzeitig bestehen können.

Verhaltenstherapie



Verhaltensmedizin
In Kooperation von Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten, Neurowissenschaftlern und Sozialwissenschaftlern werden in diesem Arbeitsgebiet Gesundheits- und Krankheitsmechanismen unter Berücksichtigung psychosozialer, verhaltensbezogener und biomedizinischer Wissenschaften erforscht. Die Auswirkungen und Wechselwirkungen zwischen intrapsychischen Prozessen, Verhalten, sozialen Faktoren und körperlichen Prozessen bei der Entstehung von Erkrankungen und deren Verlauf soll dabei erforscht werden. Die empirisch geprüften Erkenntnisse und Methoden in der Prävention, Diagnostik sollen dann in der Behandlung und Rehabilitation eingesetzt werden.
(U. Ehlert, Verhaltensmedizin, Springer-Verlag, 2003)


Verhaltensneurologie
Die Verhaltensneurologie beschäftigt sich mit Prozessen der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, der Sprache und des Denkens. Diese psychischen Basisfunktionen, die nach einer Hirnschädigung in unterschiedlicher Ausprägung gestört sein können, sind jedoch nicht ohne ein Verständnis senso-motorischer Funktionen sowie emotionaler und affektiver Zustände zu beurteilen. Hinzu kommen neuropsychiatrische Störungen wie Depressionen oder soziale Enthemmungsphänomene. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer Beeinträchtigungen führt außerdem zu komplexen Wechselwirkungen.


Verhaltensstörungen
entsprechen sind nicht per se einer psychischen Störung. Je nach Ausgangspunkt (soziale und kulturelle Einstellungen) ist ein unterschiedliches Maß an Normabweichung für die Annahme einer Verhaltensstörung gefordert, meist wird nur bei Kindern und Jugendlichen davon gesprochen, der Begriff wird aber auch bei Erwachsenen in unterschiedlichem Kontext verwendet. Gefordert ist allgemein, dass die sozialen Beziehungen durch das abweichende Verhalten gestört werden, entweder durch Hemmungen oder durch Ausagieren bzw. aggressive Konfliktbewältigung. Gefordert ist in der Regel, dass das abweichende Verhalten mit seinen gröberen Verletzungen die altersentsprechenden sozialen Erwartungen übersteigt, leichter Formen werden manchmal als Verhaltensauffälligkeit bezeichnet. Es ist also schwerwiegender als gewöhnlicher kindischer Unfug oder jugendliche Aufmüpfigkeit. Meist ist der Kontext des Beurteilers für die Diagnose einer Verhaltensstörung mit entscheidend, die Zielgruppe von Hilfestellungen in der pädagogischen Unterstützung kann beispielsweise in Abgrenzung von "normal" delinquentem Verhalten von Jugendlichen als Verhaltensstörung definiert werden. Z.B.:„Verhaltensstörung ist ein von zeit- und kulturspezifischen Erwartungen abweichendes maladaptives Verhalten, das organogen und/oder milieureaktiv bedingt ist, wegen der Mehrdimensionalität, der Häufigkeit und des Schweregrades die Entwicklungs-, Lern- und Arbeitsfähigkeit sowie das Interaktionsgeschehen in der Umwelt beeinträchtigt und ohne besondere pädagogisch-therapeutische Hilfe nicht oder nur unzureichend überwunden werden kann.“ Bzw.: "ein von den zeit- und kulturspezifischen Erwartungsnormen abweichendes maladaptives Verhalten, das organogen und/oder milieureaktiv bedingt ist, wegen der Mehrdimensionalität, der Häufigkeit und des Schweregrades die Entwicklungs-, Lern- und Arbeitsfähigkeit sowie das Interaktionsgeschehen in der Umwelt beeinträchtigt und ohne besondere pädagogisch-therapeutische Hilfe nicht oder nur unzureichend überwunden werden kann" Myschker, N.: Kinder und Jugendliche mit Verhaltensstörungen. Kohlhammer, Stuttgart 1993, Norbert Myschker: Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Erscheinungsformen - Ursachen - Hilfreiche Maßnahmen. Kohlhammer Verlag (Stuttgart) 2005. Gemeint ist also in der Regel ein rein phänomenologischer Begriff, der zunächst nichts über die Ursachen oder dahinter liegende Konzepte aussagt. Ursachen von Verhaltensstörungen sind sehr unterschiedlich. Genetische Ursachen, Über- oder Unterforderung, geistige Behinderung, Nachahmung bzw. Identifikation mit Verhaltensmustern von Vorbildern, falsche oder sektiererische Lebensorientierung, Einnahme psychotroper Substanzen, Ausdruck gestörter Beziehungsmuster, Erziehungsprobleme, Gewalt in der Familie, Persönlichkeitsstörungen, psychische und körperliche Erkrankungen etc. Die Folge ist meist eine zunehmende Isolation aus dem normalen sozialen Umfeld, während die Integration in eine Subkultur bei der ähnliche Verhaltensstörungen üblich sind, dadurch besonders bei den externalisierende Störungen und bei sozialisiert delinquentem Verhalten gefördert werden kann, was die Verhaltensstörung an sich weiter fördern kann. Verhaltensstörungen kann man einteilen in externalisierende Störungen: Aggression, Hyperaktivität, Aufmerksamkeitsstörung, Impulsivität. Internalisierende Störungen: Angst, Minderwertigkeit, Trauer, Interesselosigkeit, Schlafstörungen, somatische Störungen. Sozial unreifes Verhalten: Konzentrationsschwäche, altersunangemessenes Verhalten, leicht ermüdbar, leistungsschwach, nicht belastbar. Sozialisiert delinquentes: Verhalten Gewalttätigkeit, Reizbarkeit, Verantwortungslosigkeit, leichte Erregbarkeit und Frustration, Beziehungsstörungen, niedrige Hemmschwellen


Verhaltenstherapie
Verhaltenstherapie


Verhandlungsfähigkeit
bezieht sich auf den Angeklagten im Strafverfahren und meint die Fähigkeit, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesshandlungen vorzunehmen. Zudem darf durch die Durchführung der Hauptverhandlung sein Leben nicht gefährdet werden oder zu schweren Gesundheitsschäden führen. Dafür soll beim Angeklagten ein Zustand geistiger Klarheit und Freiheit bestehen. Es muss so mit ihm strafgerichtlich verhandelt werden können, dass er aufgrund seiner psychischen und physischen Verfassung in der Lage ist, der Verhandlung zu folgen, die Bedeutung des Verfahrens sowie der einzelnen Verfahrensakte zu erkennen, zu würdigen und sich sachgerecht zu verteidigen. Eine schuldhafte Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit kann dazu führen, dass die Verhandlung in Abwesenheit durchgeführt wird. Im Zweifel erfolgt eine ärztliche Untersuchung auf richterliche Anordnung, evtl. auch zwangsweise (Duldungspflicht. Ein Attest eines Behandlers ist in der Regel nicht ausreichend. Resultat eines solchen Gutachtens muss auch bei Einschränkungen nicht immer Verhandlungsunfähigkeit sein, es kann auch eine Einschränkung der maximalen Verhandlungszeit/Tag oder /Woche sein, außerdem wird sich ein solches Gutachten zur voraussichtlichen Dauer der begrenzten Verhandlungsfähigkeit äußern. Damit wäre der Betroffene u.U. nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Depessive Störungen sind beispielsweise meist gut behandelbar, eine schwere Depression kann daher nur zeitweise - bis zur Besserung- Verhandlungsunfähigkeit bedingen.  

§ 231a StPO
Vom Angeklagten vorsätzlich herbeigeführte Verhandlungsfähigkeit

(1) Hat sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt und verhindert er dadurch wissentlich die ordnungsmäßige Durchführung oder Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner Gegenwart, so wird die Hauptverhandlung, wenn er noch nicht über die Anklage vernommen war, in seiner Abwesenheit durchgeführt oder fortgesetzt, soweit das Gericht seine Anwesenheit nicht für unerlässlich hält. Nach Satz 1 ist nur zu verfahren, wenn der Angeklagte nach Eröffnung des Hauptverfahrens Gelegenheit gehabt hat, sich vor dem Gericht oder einem beauftragten Richter zur Anklage zu äußern.

(2) Sobald der Angeklagte wieder verhandlungsfähig ist, hat ihn der Vorsitzende, solange mit der Verkündung des Urteils noch nicht begonnen worden ist, von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was in seiner Abwesenheit verhandelt worden ist.

(3) Die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten nach Absatz 1 beschließt das Gericht nach Anhörung eines Arztes als Sachverständigen. Der Beschluss kann bereits vor Beginn der Hauptverhandlung gefasst werden. Gegen den Beschluss ist sofortige Beschwerde zulässig;

sie hat aufschiebende Wirkung. Eine bereits begonnene Hauptverhandlung ist bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu unterbrechen; die Unterbrechung darf, auch wenn die Voraussetzungen des § 229 Abs. 2 nicht vorliegen, bis zu dreißig Tagen dauern.

(4) Dem Angeklagten, der keinen Verteidiger hat, ist ein Verteidiger zu bestellen, sobald eine Verhandlung ohne den Angeklagten nach Absatz 1 in Betracht kommt.

 

Zitat 2 BvR 1060/78: "Die Rechtsprechung wendet diese Vorschrift auch in Fällen an, in denen sich der Beschuldigte bewußt zur Verhinderung des Verfahrens in eine krankhafte, seine Verhandlungsfähigkeit ausschließende Erregung versetzt hat (BGHSt 2, 300 (304f); vgl.. auch BGHSt 16, 178 (183)). Unter den besonderen Voraussetzungen des § 231a StPO ist die Hauptverhandlung auch dann in Abwesenheit des verhandlungsunfähigen Beschuldigten durchzuführen oder fortzusetzen, wenn dieser noch nicht über die Anklage vernommen war. Diese Regelung, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 41, 246 (249)), kann nach der Rechtsprechung z.B. auch in Fällen eingreifen, in denen sich der Beschuldigte bewußt in einen psychischen Ausnahmezustand mit dem Ziel, seine Verhandlungsunfähigkeit herbeizuführen, hineingesteigert hat (OLG Hamm, NJW 1977, S 1739)". Eine Verhandlungsunfähigkeit kann gegeben sein bei fortgeschrittenen, progredient verlaufenden körperliche Erkrankungen wie Krebserkrankungen, dekompensierter Leberzirrhose, nach einem Schlaganfall mit erheblichen neurologischen Ausfällen, organischem Psychosyndrom, höhergradiger Intelligenzminderung, oder wenn ein begründeter Verdacht auf einen irreparablen Gesundheitsschaden durch die Verhandlungsteilnahme besteht. Vernehmungsfähigkeit bedeutet, bei der Vernehmung durch Ermittlungsbehörden oder Gerichte den Sinn von Fragen zu verstehen und sinnvoll zu beantworten. Nicht vernehmungsfähig sind Menschen bei schwerer Beeinträchtigung ihrer kognitiver Fähigkeiten, schweren Intoxikation durch Alkohol, Drogen oder Arzneimittel, schwerer Entzugssymptomatik, schweren akuten Belastungsreaktionen, akuten Psychosen. Wie bei der Verhandlungsfähigkeit gilt auch bei der Vernehmungsfähigkeit: eine Vernehmungsunfähigkeit hat nichts mit einer Arbeitsunfähigkeit zu tun. § 36 a StPO (verbotene Vernehmungsmethoden) zielt in erster Linie darauf ab, einen freien und geordneten Zustand des Beschuldigten bei seiner Vernehmung zu gewährleisten. Bei der Vernehmung darf die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung nicht durch erkennbare Bewusstseinsstörung oder manipulierte Eingriffe eingeengt sein. Die Erinnerungsfähigkeit kann etwa durch kognitive Störung, zum Beispiel gravierende Hirnmangeldurchblutung, Einschränkungen unterliegen. Die Einsichtsfähigkeit beinhaltet die Erfassung des Sachverhaltes und die Erkenntnis der Bedeutung eigener Einlassungen, das heißt die Freiheit über Aussage, Umfang und Inhalt zu entscheiden. Sie entspricht nicht der zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB), sondern eher der Einwilligungsfähigkeit für ärztliche Eingriffe und kann auch als die Fähigkeit zu inhaltlich geordneter Kommunikation definiert werden. Verfahrensfähigkeit ist die Prozessfähigkeit im Zivilprozess, die von der Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht abhängt.
Rothschild, Markus Alexander; Erdmann, Erland; Parzeller, Markus Der Patient vor Gericht: Verhandlungs- und Vernehmungsfähigkeit Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 44 vom 02.11.2007, Seite A-3029  HTML


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