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Simulation |
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hmen, Falsifizieren nicht immer in böser
Absicht, oft auch sinnvoll zum guten Zweck. Auch in der Medizin wird
Simulation zur Bezeichnung von Experimenten an einem Modell der
Realität benutzt. Ziel ist dann meist mit geringerem Aufwand
Erkenntnisse über die reale Situation zu gewinnen oder am Modell
üben und lernen zu können. Simulationen in diesem Kontext stellen
oft eine grobe Vereinfachung der Realität dar, und lassen sich nicht
auf andere komplexe reale Zusammenhänge übertragen. Diese Bedeutung
ist hier nicht gemeint, wenngleich die Simulation, die hier gemeint
ist meist auch nur Teilaspekte der realen Krankheiten abbilden kann.
Hier
soll es um die zweckbestimmte Simulation einer Erkrankung oder
von Symptomen durch den den sekundären Krankheitsgewinn
suchenden gehen.
Simulation
ist in diesem Zusammenhang definiert als das bewusste, gesteuerte
und absichtliche Vortäuschen einer krankhaften Störung zu
bestimmten, klar erkennbaren Zwecken. In der Regel ist damit das
ausschließliche Vortäuschen einer krankhaften Störung gemeint. "Versichertsein“
führt zu größeren Beschwerden, verlängerter Arbeitsunfähigkeit bzw.
erhöhter Neigung zur Berentung.
V. Köllner, Beate Grunner Entwicklung körperlicher Symptome aus
psychischen Gründen: Aggravation und Simulation
Charcot führte aus: Voraussetzung um eine Simulation diagnostizieren zu können, ist die genaue Kenntnis der tatsächlichen Erkrankung auch im Detail. Er führt auch aus, dass gerade dann, wenn es um die Erlangung von Entschädigungen geht, nicht vergessen werden darf, dass die Tendenz zur Aggravation und Übertreibung bei manchen Störungen ein Symptom der Krankheit ist. Er warnt, dass manche Krankheiten vielen Ärzten einfach nicht ausreichend bekannt sind, um sie diagnostizieren zu können. Voller Bewunderung äußert er sich über das Geschick, die Ausdauer und die Klugheit mit der manche seiner hysterischen Patientinnen ihre simulierten Symptome darboten. Er führt aus, "Wir alle kennen das Bedürfnis zu täuschen, sogar ohne konkreten Profit. Einfach als eine Art Beweis der eigenen künstlerischen Fähigkeiten [culte de l’art
pour l’art] oder zugegeben mit einem Gedanken an die Herausforderung Aufmerksamkeit, Mitleid oder eine andere Emotion beim Gegenüber zu erzeugen".
Simulation wie auch Konversionsstörungen oder Somatoforme Störungen sind
Ausschlussdiagnosen. Zugrundeliegende körperlicher Krankheiten wie z.B.
frühe Stadien neurologischer Erkrankungen , endokriner Erkrankungen ,
Erkrankungen, die mehrere Organsysteme betreffen und verborgene Malignome müssen
ausgeschlossen sein. Verwertbare Zahlen über die Fehldiagnose Simulation
gibt es nicht, die Fehldiagnose Konversionsstörung hat im Laufe der Jahrzehnte
eher abgenommen, aktuell geht man davon aus, dass etwa 4% der so
diagnostizierten Menschen eine körperliche Ursache für ihre Symptome haben. Die
Abnahme der Fehldiagnosen wird den verbesserten therapeutischen Möglichkeiten
zugeschrieben.
BMJ 2005; 331:989–993
Die Simulation unterscheidet sich
von der Konversionsstörung oder anderen Somatoformen Störungen laut DSM IV durch
das absichtliche Erzeugen von Symptomen und durch den offensichtlichen externen
Anreiz. Siehe auch unter
Lüge
Gesucht wird
nach Simulation meist nur bei eindeutigem Verdacht- ein Vorgehen,
was strittig ist, da die Intention der Simulation auch erfahrenen
Gutachtern oft verborgen bleibt. Die Benennung der Simulation als
solche ist zunächst auch eine unangenehme Aufgabe für Untersucher.
"Über den Simulanten wird nicht gerne geredet und noch weniger gern
geschrieben. Und doch ist mit ihm zu rechnen". (Schweiz Med Forum
2006;6:871–876). Behandler gehen davon aus: "Meine Patienten machen
so etwas nicht". Obwohl durchaus häufig, wird also häufig nicht mit
dem Vorliegen einer Simulation gerechnet. Ein Grund warum nach
Simulation nicht grundsätzlich gesucht wird, ist der Schutz der
Methode und im Hinblick auf künftige Untersuchungen.
Auch 2
oder 3 jährige Kinder können bereits absichtlich nicht erklärliche
Verhaltensweisen bei Untersuchungen aufweisen, die man bei
Erwachsenen als Simulation bezeichnen würde. In der Regel ist dies
aber nur oberflächlich und auf das Vermeiden von Bestrafung
ausgerichtet. Bis zum 6. Lebensjahr erwerben Kinder dann mehr und
mehr die Fähigkeit auch bewusst und zielgerichtet überzeugend zu
täuschen. Simulation oder Täuschung erfordert beträchtliche
Fähigkeiten im Rollenspiel und der angepassten Verarbeitung von
Eindrücken aus der Situation. Erfolgreiche Simulation erfordert die
Fähigkeit den Gesichtausdruck zu kontrollieren, kontrolliert Gefühle
zu verstecken oder zu verleugnen, schnell zu denken, und die
Perspektive der anderen Person einzunehmen. Ab dem Alter von 9- 11
Jahren können Kinder in der Lage sein solch komplexes Verhalten so
zu zeigen, dass eine eigentliche überzeugende Simulation wie bei
Erwachsenen möglich ist. Meist steckt ein entsprechendes Coaching
durch Erwachsene dahinter, hierfür wurde der Begriff: "Malingering
by Proxy" geprägt. So wird beispielsweise von Lu und Boone ein 9
jähriges Mädchen beschrieben das außerordentlich gut einen
Rückschritt seiner kognitiven Fähigkeiten auf das Niveau einer 4
jährigen im Anschluss an ein Schädeltrauma demonstrierte. Die
Verdachts- "Diagnose" der Simulation entstand primär dadurch, dass
die Untersucher eben wussten, dass nach einem solchen Schädeltrauma
zwar ein Stehenbleiben der Fähigkeiten ab dem Unfallzeitpunkt aber
kein Rückschritt auf das Niveau einer 4 jährigen möglich ist.
Simulation ist somit auch eine Leistung, die je nach
Differenziertheit der Simulation und der verwendeten Energie auch
auf ein gewisses manchmal auch hohes Leistungsniveau schließen
lässt.
Bei der
Simulation werden Beschwerden geschildert, die so nicht erlebt
werden- im Gegensatz zur psychogenen Störung, wo sie geschildert und
erlebt werden. Simulation fällt in der Behandlungsroutine oft nicht
auf. So berichten beispielsweise Jahnke und Solzbacher (Laryngo-Rhino-Otol
2005; 84: 511-515) 5 Fälle einer simulierten Taubheit, mehrere
dieser Patienten waren andernorts stationär wegen der vorgetäuschten
Hörminderung behandelt worden, weil die überschwellige Audiometrie
wegen des vorgegebenen akuten Traumas nicht durchgeführt worden war.
Auch dort wo eine objektive Messung möglich ist, entgeht in der
Routine der Klinik und Praxis die Simulation häufig der
Aufmerksamkeit der Ärzte.
"Suboptimales Leistungsverhalten kann derzeit als eine der größten
Gefahrenquellen für die Validität neuropsychologischer Testdaten
gesehen werden. Testpsychologische Befunde haben in der Regel,
wenn sie tragfähig sind keine relevanten Diskrepanzen zum zu
beobachtenden Alltagsverhalten des Kranken. Wenn solche Diskrepanzen
dennoch auffallen, müssen massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit der
testpsychologischen Befunde und ursächlich insofern an der
Motivation und Mitarbeit des Verletzten bei der Untersuchung
geäußert werden. Aggravation und/oder Simulation sollten in solchen
Fällen eindeutig benannt werden. International hat sich seit geraumer Zeit die
Erkenntnis durchgesetzt, dass die Messung der Leistungsmotivation
ein notwendiger Bestandteil neuropsychologischer Untersuchungen ist.
Vor allem in den englischsprachigen Ländern wurden standardisierte
Testverfahren zur Erfassung der Leistungsmotivation entwickelt, von
denen sich besonders die sogenannten Symptomvalidierungstests
bewährt haben. Im deutschsprachigen Raum ist dagegen bislang ein
auffallender Mangel an relevanten Publikationen und Bemühungen zur
Entwicklung bzw. Adaptation von standardisierten Testverfahren zu
verzeichnen. Es ist allerdings zu erwarten, dass sich diese
Situation in den kommenden Jahren grundlegend ändern wird." (Henry
und Merten 2005). Ein Problem vieler einfacher Screeningtests auf
Simulation ist, dass Simulation in vielen Fällen im Test nicht
erkannt wird (niedrige Sensitivität), da die Tests für
differenzierte Testpersonen einfach durchschaubar sind.. Oft ist
gefordert, dass schlechter als die Zufallswahrscheinlichkeit
abgeschlossen wird. Viele Probanden bemerken schlicht, dass der Test
zu einfach ist, so dass ein schlechteres als Zufall abschneiden zu
extrem ist und vom Untersucher bemerkt werden könnte. (Cliffe,
1992).
Ein
Dilemma in der Interpretation von Simulation ist, dass sie nicht
entweder da oder nicht da ist, sondern dass es sich um ein Kontinuum
von Verdeutlichung, Aggravation zur Simulation handelt. In diesem
Kontinuum sind alle Abstufungen möglich. Die Tatsache, dass eine
Simulation bezüglich bestimmter Beschwerden vorhanden ist, bedeutet
also nicht, dass alle Leiden, die der Proband vorbringt simuliert
sind, mit zunehmendem Ausmaß der Simulation werden aber die
tatsächlichen Leiden immer schwerer beurteilbar. Das Gegenteil ist
die Dissimulation, wenn beispielsweise eine Suchterkrankung
oder bei einer Schizophrenie das Stimmenhören verheimlicht werden
soll. Bei Simulation wird also eine Krankheit oder eine psychische
Störung oder deren Auswirkungen vorgetäuscht, bei Dissimulation wird
Gesundheit und Intaktheit der Lebensumstände vorgetäuscht. Dies kann
zielgerichtet beispielsweise bei psychisch kranken Straftätern in
der forensischen Psychiatrie oder auch bei der Beantragung von
Rehaleistungen, wenn der Leistungsträger Zweifel an der Eignung für
den angestrebten Beruf hat, eine Rolle spielen. Bedeutsam kann es
auch bei der Begutachtung von Unfallfolgen sein, wenn eine
vorbestehende Störung verheimlicht werden soll. Bei Schizophrenien
kann Dissimulation krankheitsbedingt sein und muss keiner bewussten
Täuschung entsprechen
Verdeutlichungstendenzen glaubhaft vorhandenen Beschwerden die
etwas übertrieben dargestellt werden, werden in der Regel nicht als
Simulation gedeutet, der Übergang kann aber fließend sein, je nach
Ausmaß der zu beobachtenden Diskrepanz. Im üblichen Rahmen werden
Verdeutlichungstendenzen als der Begutachtungssituation durchaus
angemessen angesehen, es kommt hierbei also in der Unterscheidung
auf das Ausmaß an. Als Aggravationwird die bewusste
verschlimmernde bzw. überhöhende Darstellung einer krankhaften
Störung zu erkennbaren Zwecken bezeichnet. Gemeint ist also eine
Übertreibung vorwiegend subjektiver Krankheitserscheinungen um den
Arzt und die eigene Umgebung bewusst zu täuschen um in den Genuss
der Krankenrolle und damit verbundener Vorteile zu gelangen. Der
Arzt oder Gutachter wird in der Regel entsprechend der Beschwerden
zunächst versuchen objektive Krankheitszeichen zu finden.
Aggravation ist in der Begutachtungssituation relativ häufig zu
beobachten, Aggravation kann es erheblich erschweren einen
Sachverhalt objektiv zu beurteilen. Nicht zuletzt besteht dabei für
den Probanden das Risiko, dass der tatsächliche Gesundheitsschaden
beispielsweise bei einem Gutachten nicht erkannt werden kann. Werden
beispielsweise bei vorhandenen Sensibilitätsstörungen
(Gefühlsstörungen) diese weit über das tatsächlich vorhandene Areal
hinaus angegeben und sprengen diese damit die bekannten anatomischen
Grenzen, so kann hieraus resultieren, dass eben das Vorhandensein
einer Sensibilitätsstörung nicht zu diagnostizieren ist. Konnte aber
bei einer gutachtlichen Untersuchung der Gutachter nicht davon
überzeugt werden, dass die Funktionsbeeinträchtigungen in der
geklagten Form bestehen, erfolgt i.d.R. keine Anerkennung durch den
Auftraggeber (Beweislast des Antragstellers beispielsweise im
Rentenverfahren). Aggravation kann also durchaus zum Nachteil des
Betroffenen bei seinem möglicherweise berechtigten Anliegen sein.
Das
Vorhandensein einer psychischen Störung oder einer körperlichen
Krankheit schließt also eine Simulation nicht aus, auch umgekehrt,
schließt eine Simulation eine psychischen Störung oder einer
körperlichen Krankheit nicht aus. Simulation erschwert aber die
ärztliche Diagnose, was häufig dann auch zu Lasten des zu
begutachtenden Probanden geht. Simulation führt zu einer ungleichen
und ungerechten Verteilung von Ressourcen, die Beachtung der
Simulation auch in der Behandlungssituation könnte viele unnötigen
Ausgaben ersparen. Wenn irrtümlich neurokognitive Defizite für eine
Simulation gehalten werden, kann dies dazu führen, dass eine
notwendige Behandlung und Förderung unterbleibt, wenn umgekehrt eine
Simulation für neurokognitive Defizite gehalten wird kann dies zu
erheblichen teuren Versicherungsleistungen zu Lasten der
Allgemeinheit und zur unnötigen Inanspruchnahme medizinischer
Leistungen führen. (Millis & Putnam, 1996).
Im
DSM-IV-TR (DSM-IV-TR
online) wird definiert, dass Simulation vermutet werden darf
wenn eines oder mehr der folgenden Kriterien zu beobachten ist:
-
Medikolegaler Zusammenhang der Symptomentstehung (z.B. vom
Anwalt geschickt).,
-
Erhebliche Diskrepanz zwischen den angegebenen Symptomen, dem
angegebenen Stress oder der Behinderung zu den objektiven
Befunden.
-
Mangelnde Kooperation während der Diagnostik und mangelnde
Compliance mit der verordneten Behandlung,
-
das
Vorhandensein einer
Antisozialen Persönlichkeitsstörung.
Simulation ist ohne eindeutige Testung und Suche danach meist nicht
erkennbar. Geübte wie ungeübte Gutachter verschätzen sich dabei oft.
Die Forderung ist deshalb zunehmend im Rahmen von Gutachten
suboptimale Leistungen oder Übertreibungen auch positiv
nachzuweisen. Die Literatur zu Tests, die Simulation nachweise nimmt
in den letzten Jahren vor allem in den USA enorm zu. Auch
hierzulande gewinnt das Thema an Bedeutung. Zahlreiche
Neuropsychologische Tests sind speziell dazu konzipiert, Simulation
nachzuweisen. Die Probanden müssen dabei um optimale Mitarbeit
gebeten werden, die Ankündigung der Testaufgabe als schwierig ist
sinnvoll. Die speziellen Testanweisungen sind zu beachten,
beispielsweise beim simplen Reyetest der Hinweis auf die 15 Items.
Wiewohl viele Tests recht valide Hinweise auf eine Simulation oder
suboptimale Performanz geben, ist doch die Redundanz zwischen den
Tests bei einem Patienten oft nicht sehr groß. Tests alleine sollten
deshalb nur im Ausnahmefall die alleinige Grundlage der Diagnose
einer Simulation sein. Es hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass
keines der als simulationssensibel geltenden Verfahren allein zu
eindeutigen Ergebnissen führt. Daraus leitet sich die Forderung ab,
Simulations- und Aggravationseffekte bezogen auf die verschiedenen
Typen diagnostischer Verfahren zu spezifizieren. Für den
diagnostischen Entscheidungsprozess ergibt sich die Konsequenz, dass
über Simulation nicht aufgrund einer einzigen Testung entschieden
werden kann, sondern dass es einer Bewertung von einzelnen Merkmalen
bedarf, über die im jeweiligen Fall eine Unterscheidung zwischen
simulierten und nicht-simulierten Beschwerden möglich sein sollte
Simulation ist im speziellen Test in der Regel eine
Leistungsverweigerung, die sich von anderen Minderleistungen
zunächst nur dadurch unterscheidet, dass der Simulant Anstrengungen
unternimmt, den Diagnostiker über seine Absicht zu täuschen. Die
Leistungsmotivation hat in gutachtlichen Situationen einen größeren
Einfluss auf Testergebnisse als die Schwere der Beeinträchtigungen
eines Patienten: Der klinische Eindruck ist bei vielen
Fragestellungen allerdings oft noch weniger verlässlich, auch
erfahrene Gutachter erkennen Simulation ohne Überprüfung nach
nachvollziehbaren Kriterien nicht besser als unerfahrene Gutachter.
ZItat: "Neuropsychologische Experten sind in der Erkennung von
Simulationsversuchen kaum genauer als der Zufall: Dieser
erstaunliche Sachverhalt wurde bereits von Heaton, Smith, Lehman und
Vogt berichtet. Neuropsychologische Gutachter sollten in dieser
Studie beurteilen, ob vorliegende Testergebnisse von echten
Patienten mit einer Kopfverletzung oder von experimentellen
Simulanten stammten, d.h. gesunden Probanden, die Folgen einer
Kopfverletzung vortäuschen sollten. Die Genauigkeit, mit der die
Gutachter die Probanden korrekt zuordneten, entsprach dabei der
Ratewahrscheinlichkeit (50%) oder lag teilweise etwas darüber. Es
spielten weder die klinische Erfahrung noch die Sicherheit der
Gutachter bezüglich ihrer eigenen Urteile eine Rolle für die Güte
der Klassifikation. Vergleichbare Studien bescheinigten den Experten
sogar Klassifikationswerte unterhalb der Ratewahrscheinlichkeit.
Bemerkenswert ist, dass Ergebnisse, die die Fähigkeiten von
neuropsychologischen Gutachtern in ein besseres Licht stellen
würden, bisher anscheinend nicht vorliegen" (Henry und Merten
2005)
Es muss
allerdings bedacht werden, dass eine schlechte Motivation zur
Mitarbeit und widersprüchliche Ergebnisse in neuropsychologischen
Tests eine Simulation einer Krankheit oder einer Psychischen Störung
nicht beweisen, sondern nur Hinweise geben. Wesentlich ist für die
Interpretation auch die Kenntnis der Vorgeschichte, das Verhalten in
der Untersuchungssituation, die Schilderung der
Partizipationsfähigkeit in Relation zu den geschilderten Symptomen
und das Verhalten bei der körperlichen Untersuchung und eventuell
apparative Untersuchungen und Laborwerte.
Neuropsychologen bemühen sich eindeutigere Kriterien aufzustellen.
Beispiel für besondere neuropsychologische Kriterien der Simulation
nach Daniel J. Slick et al., Diagnostic Criteria for Malingered
Neurocognitive Dysfunction: Proposed Standards for Clinical Practice
and Research, The Clinical Neuropsychologist 1999, Vol. 13, No. 4,
pp. 545-561 Diagnostische Kategorie für die Simulation
Neurokognitiver Dysfunktion (SND) Definitive SND
Vorhandensein eindeutiger und offensichtlicher Hinweise auf eine
willentliche Übertreibung oder Fabrikation einer kognitiven
Dysfunktion und das Fehlen anderer plausibler Erklärungen für diese
Auffälligkeiten. Notwendige diagnostische Kriterien für eine
sichere SND:
1. Anwesenheit eines eindeutigen Krankheitsgewinns als Motivation
[Kriterium A]
2. Definitiv negatives Antwortbias [Kriterium B1]
3. Verhalten, das die notwendigen Kriterien der Gruppe B erfüllt
sind nicht vollständig durch eine psychiatrische, neurologische
Störung oder Krankheit oder durch eine angeborene Auffälligkeit
erklärt. [Kriterium D]
Wahrscheinliche SND
Vorhandensein eindeutiger und offensichtlicher Hinweise auf eine
willentliche Übertreibung oder Fabrikation einer kognitiven
Dysfunktion und das Fehlen anderer plausibler Erklärungen für diese
Auffälligkeiten.]
1. Anwesenheit eines eindeutigen Krankheitsgewinns als Motivation
[Kriterium A]
2. 2 oder mehr Typen von Hinweisen bei neuropsychologischen Tests,
ausschließlich eines definitiv negativen Antwortbias [2 oder mehr
der Kriterien B 2-6]
oder 1 Hinweis bei neuropsychologischen Tests, ausschließlich eines
definitiv negativen Antwortbias und einer oder mehr Typen von
Hinweisen aus der Selbstschilderung [eines der Kriterien B 2-6 oder
eines oder mehr der Kriterien C 1-5] Verhalten, das die notwendigen
Kriterien der Gruppe B erfüllt sind nicht vollständig durch eine
psychiatrische, neurologische Störung oder Krankheit oder durch eine
angeborene Auffälligkeit erklärt. [Kriterium D]
3.) Verhalten, das die notwendigen Kriterien der Gruppe B und C
erfüllt sind nicht vollständig durch eine psychiatrische,
neurologische Störung oder Krankheit oder durch eine angeborene
Auffälligkeit erklärt. [Kriterium D] Mögliche SND
wenn andere Ursachen nicht auszuschließen sind.
Vorhandensein eindeutiger und offensichtlicher Hinweise auf eine
willentliche Übertreibung oder Fabrikation einer kognitiven
Dysfunktion und das Fehlen anderer plausibler Erklärungen für diese
Auffälligkeiten.]
1. Anwesenheit eines eindeutigen Krankheitsgewinns als Motivation
[Kriterium A]
2. Hinweise aus der Selbstschilderung [eines der Kriterien C 1-5]
3. Die Kriterien für ein definitives oder wahrscheinliches SND sind
erfüllt, außer, dass nicht sicher auszuschließen ist, dass das
Verhalten, durch eine psychiatrische, neurologische Störung oder
Krankheit oder durch eine angeborene Auffälligkeit erklärt werden
kann. [Kriterium D] die spezielle psychische Störung oder
neurologische Erkrankung muss dann spezifiziert werden.
Kriterium A:
Anwesenheit eines eindeutigen Krankheitsgewinns als Motivation
Mindestens ein klar identifizierbarer substanzieller externaler
Ansporn für eine Übertreibung oder die Fabrikation von Symptomen
(siehe Definition) ist zur Zeit der Untersuchung nachweisbar (z.B.,
Streitigkeiten nach einer Verletzung durch eine andere Person,
Rentenverfahren, Versuch der Strafverfolgung oder dem Militärdienst
zu entgehen.
Kriterium B: Hinweise aus der neuropsychologischen Testung
Hinweise auf Übertreibung oder Fabrikation einer kognitiven
Dysfunktion bei neuropsychologischen Tests, mindestens eines der
folgenden
1. Definitiv negatives Antwortbias. Leistung unterhalb der
Zufallswahrscheinlichkeit (p < .05) bei einem oder mehr
Wahlverfahren, die die kognitive Funktion messen.
2. Wahrscheinliches negatives Antwortbias. Leistung in einem oder
mehr gut validierten psychometrischen Tests oder Indizes die darauf
angelegt sind Übertreibungen oder die Fabrikation kognitiver
Defizite zu messen, erklärbar Täuschung.
3. Diskrepanz zwischen den Testdaten und den bekannten Mustern der
Hirnfunktion. Ein Muster des Abschneidens in neuropsychologischen
Tests das deutlich von den gegenwärtigen Modellen der
Leistungsfähigkeit und der Funktion des normalen und abnormal
Zentralnervensystems (ZNS) abweicht. Diese Diskrepanz muss
konsistent mit einem Versuch der Übertreibung oder Fabrikation einer
neuropsychologischen Dysfunktion sein (z.B.ein Patient schneidet wie
eine schwer beeinträchtigte Person bei der verbalen Aufmerksamkeit
ab, ist aber im Durchschnittsbereich bei der Gedächtnistestung. Der
Patient erkennt Items in der Wiedererkennungstestung nicht, die er
vorher zuverlässig bei den freien Versuchen wieder erkannt hat,
oder erkennt leichte Items nicht, während eindeutig schwerere Items
im selben Test erkannt werden.
4. Diskrepanz zwischen den Testergebnissen und den beobachtbaren
Verhalten. Leistung in 2 oder mehr neuropsychologischen Tests
innerhalb eines Gebietes sind diskrepant mit der Ebene der
kognitiven Funktion auf eine Art, die eine Übertreibung oder
Fabrikation einer Dysfunktion vermuten lassen (z.B. gebildeter
Patient der keine visuellen Wahrnehmungsdefizite oder
Sprachstörungen im Gespräch zeigt, demonstriert sich schwer
behindert im des der Sprachflüssigkeit oder dem Konfrontation Naming
Tests).
5. Diskrepanz zwischen den Testergebnissen und zuverlässigen
sonstigen Berichten. Leistung in 2 oder mehr neuropsychologischen
Test sind diskrepant zum alltäglichen kognitiven Leistungsniveau,
das durch mindestens einen anderen Informanten, oder die Aktenlage
bestätigt ist, so weitgehend, dass dies Übertreibung oder die
Fabrikation von Symptomen oder eine Dysfunktion nahe legt (z.B., ein
Patient regelt die finanziellen Angelegenheiten der Familie aber ist
nicht in der Lage einfach Rechenaufgaben zu lösen)
6. Diskrepanz zwischen den Testergebnissen und der dokumentierten
Vorgeschichte. Unwahrscheinlich schlechte Leistung in 2 oder mehr
standardisierten Tests der kognitiven Funktion in einem speziellem
Gebiet (besonders, Gedächtnis) nicht in Übereinstimmung mit der
dokumentierten neurologischen oder psychiatrischen Krankengeschichte
(z.B. ein Patient ohne dokumentierte LOC (engl. Abkürzung für loss
of consciousness) oder PTA (engl. Abkürzung für period of
posttraumatic amnesia), multiple negative neurologische
Untersuchungen und keine Vorgeschichte eines ZNS Traumas oder einer
Erkrankung, die üblicherweise zu Gedächtnisstörungen im schwer
beeinträchtigten Bereich führt.
Kriterium C: Hinweise auf der Selbstdarstellung:
Die folgenden Verhaltensweisen sind Hinwiese auf eine mögliche
Simulation, aber deren Anwesenheit ist nicht ausreichend für die
Diagnose. Allerdings bietet die Anwesenheit von einem oder mehr der
folgenden Kriterien einen zusätzlichen Hinweis für eine Simulation.
Die folgenden Kriterien weisen auf erhebliche Widersprüche in der
Selbstschilderung der Symptome hin und lassen einen bewussten
Versuch kognitive Defizite zu simulieren oder zu übertreiben
vermuten.
1. Die berichtete Anamnese widerspricht der Vorgeschichte in der
Aktenlage, die berichtete Vorgeschichte enthält in Relation zur
Aktenlage deutliche Übertreibungen, prämorbide Defizite werden
negiert, (z. B. Übertreibung der Schwere eines Traumas oder der
Dauer einer LOC/PTA; Übertreibung der prämorbiden Bildung oder des
prämorbiden Beschäftigungsniveaus, Verleugnung prämorbider
Hirnverletzungen oder einer prämorbiden psychiatrischen
Vorgeschichte.
2. Die Symptomschilderung ist nicht vereinbar mit bekannten
Funktionsmechanismen des Gehirns. Berichtete Symptome sind in ihrer
Anzahl, dem Muster oder dem Schweregrad deutlich abweichend von den
Erwartungen and den Schweregrad der dokumentierten Verletzung oder
Pathologie (z.B. Behauptung einer langen retrograden Amnesie ohne
Verlust der Erinnerung für den Unfall, oder Angabe des Verlustes
von autobiographischen Information nach einem leichten
Schädelhirntrauma ohne LOC).
3. Die Symptomschilderung ist nicht vereinbar mit der
Verhaltensbeobachtung. Berichtete Symptome weichen erheblich vom
beobachteten Verhalten ab. (z.B. ein Patient klagt über eine schwere
Störung des episodischen Gedächtnis, hat aber keine Schwierigkeit
Namen, Ereignisse oder Verabredungen zu erinnern. Ein Patient klagt
über schwere kognitive Defizite kommt aber mit dem PKW ohne
Schwierigkeiten zeitig zur Untersuchung in ungewohnter Umgebung.
Patient klagt über eine Verlangsamung und Konzentrationsprobleme
kann aber problemlos einer komplexen Unterhaltung folgen)
4. Die Symptomschilderung ist nicht vereinbar mit sonstigen
Berichten zuverlässiger Quellen. Die Diskrepanz muss so eindeutig
sein, dass daraus ein Versuch der Übertreibung des Schweregrades der
Symptome geschlossen werden kann oder eindeutig ist, dass prämorbide
neuropsychologische Dysfunktionen geleugnet werden (z.B. ein Patient
berichtet schwere Gedächtnisdefizit und verhält sich wie ein Mensch
mit schweren Gedächtnisdefiziten, aber seine Ehefrau berichtet nur
über leichte kognitive Einschränkungen im häuslichen Bereich).
5. Hinweise auf übertriebene oder fabrizierte psychologische
Funktionsstörungen. Die Symptomschilderung ist nicht vereinbar mit
oder substanziell im Widerspruch zu den Verhaltensbeobachtungen
und/oder verlässlicher sonstiger Information. Fundierte
Selbstbeurteilungsskalen oder Tests (z.B. MMPI-2) sind hinweisend
auf Übertreibung oder artifizielle Symptome-
Kriterium D: Verhaltensauffälligkeiten die die notwendigen
Kriterien der Gruppen B oder C erfüllen, sind nicht vollständig
durch eine Psychiatrische, Neurologische, oder Entwicklungsstörung
erklärt. Verhaltensauffälligkeiten die die notwendigen Kriterien der
Gruppen B oder C erfüllen, sind das Ergebnis einer bewussten
rationalen und willentlichen Bemühung mit dem Ziel den
Krankheitsgewinn zu erreichen wie er im Kriterium A definiert ist.
In den USA schätzt man
die Kosten der Krankenversicherungen durch Simulation im Jahr 1995
auf 59 Milliarden Dollar, dies kostete die amerikanische
Durchschnittsfamilie 1050 Dollar an zusätzlichen Prämien/Jahr.
Quelle
Emedicine Thema Malingering am 12.10.05 besucht. Es ist
anzunehmen, dass die Kosten in Deutschland in ähnlicher Höhe liegen,
zumal die tatsächlichen Möglichkeiten für Transferleistungen bei uns
höher sind und länger bezahlt werden. In einer retrospektiven
Auswertung von 128 neuropsychologischen gutachtlichen Untersuchungen
bei Menschen die toxischen Substanzen ausgesetzt waren und
Entschädigung beantragten ergab sich bei 40% klinisch und aus den
Testuntersuchungen eine Simulation kognitiver Defizite. (Greve et al
Neurotoxicology. 2006 Jul 6) Es handelt sich also um ein
gravierendes Problem, das auch bei uns zu erheblichen Kosten für
verschiedene Versicherungen aber vor allem für die Beitragszahler
führt. Andererseits ist es nicht Aufgabe des Gutachters,
vermeintliche "Auswüchse" des Sozialstaates zu korrigieren oder für
die Beitragsstabilität oder Finanzierbarkeit der Sozialversicherung
Sorge zu tragen.
(Zitat DGN
Leitlinie)
Die American Board of
Clinical Neuropsychology untersuchte in einem Survey von 33,531
Gutachtenpatienten die Häufigkeit der Simulation bei verschiedenen
begutachteten Personengruppen: 6,371 mit persönlichen Verletzungen
3,688 im Rentenverfahren, 1,341 im Strafverfahren, 22,131 bei
medizinischer Fragestellung. Die Ergebnisse waren von der Region
unabhängig, aber abhängig vom Veranlasser der Gutachten (Kläger vs.
Beklagte) 29% der Probanden nach Angabe persönlicher Verletzungen,
30% der Rentenbewerber, 19% der Untersuchten im Strafverfahren und
8% in den medizinischen Fällen zeigten eine wahrscheinliche
Simulation oder gravierende Aggravation ihrer Beschwerden. Bei den
leichten Schädeltraumen waren es 39%, bei Fbromyalgie/chronic
fatigue Syndrom 35%, 31% der chronischen Schmerzpatienten, 27% der
Probanden mit neurotoxischen Schäden, und 22% nach einer Verletzung
mit Elektrizität hinterließen den Eindruck einer wahrscheinlichen
Simulation. Die Diagnose der Simulation wurde dabei jeweils auf
mehrere Hinweise und Tests gestützt. Zu berücksichtigen ist bei der
Interpretation der Zahlen, dass sie nur die diagnostizierte
Simulation abbilden, erfolgreiche Simulation geht in solche
Statistiken nicht ein, so dass real von höheren Zahlen auszugehen
ist. Wiley Mittenberg et al., Base Rates of Malingering and
Symptom Exeggeration, J. Clin. u experimental Neuropsychology 2002,
Vol24 1094-1102.
In einer amerikanischen Studie wurden
die Ergebnisse von 344 konsekutive Patienten die von einer
augenärtzlichen Gruppenpraxis zwischen 1998 –2005 begutachtet wurden
ausgewertet. Bei genauer Untersuchung wurden bei exakt 50% der
Patienten die Beschwerden und die behauptete Pathologie bestätigt.
Die anderen 50% hatten entweder nachweislich ihrer Beschwerden
übertrieben oder im Ganzen simuliert, oder Symptome und Beschwerden
geltend gemacht, die nicht mit dem Unfall zusammenhingen. Das
häufigste übertriebene oder simulierte Symptom war eine Visusverlust
(74%), gefolgt Augenschmerzen (28%), Gesichtsfeldverlust (19%),
Kopfschmerzen (17%), und Lichtscheu (13%). Unspezifische
Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, und Tränenträufeln waren in
der Gruppe der Simulanten signifikant häufiger. James Scott
Schutz and Nikolaos A Mavrakanas, The value of the ophthalmologic
independent medical examination: analysis of 344 cases, BJO
Published Online First: 30 June 2009. doi:10.1136/bjo.2009.160614,
[Abstract]
In einer Metaanalyse
ging man der Frage des Zusammenhangs zwischen Schmerzintensität und
Berentung nach. In 32 verwertbaren Studien mit überwiegen
Rückenschmerzpatienten (72%) wurden 136 Vergleiche auf der Basis von
3802 Schmerzpatienten und 3849 Kontrollpersonen ermittelt. Die
Ergebnisse waren hochsignifikant. Die Aussicht auf finanzielle
Kompensation verstärkt die Schmerzintensität und vermindert den
Behandlungserfolg erheblich und eindeutig. (Rohling, M. et al
1995) Die Änderung der Versicherungsbedingungen mit entfallen
der finanziellen Kompensation kann die Wahrscheinlichkeit
unfallbedingter Beschwerden erheblich vermindern und den
Beschwerdeverlauf verkürzen. Die Möglichkeit langen
Krankengeldbezuges verlängert und intensiviert das Leiden an
Rückenschmerzen. (Cassidy et
al N Engl J Med. 2000, McNaughton
HK, Spine. 2000 May 1)
Im Rahmen einer Hals- Nasen-Ohrenärztlichen Untersuchung wurden 61
audiologisch zu Begutachtende insgesamt 4 Kategorien (Kategorie 0: kein
Simulations- und Aggravationsverhalten bis Kategorie III: schweres Simulations-
und Aggravationsverhalten, bei dem Hörschwellen nur mit objektiven Methoden zu
erzielen sind) zugeteilt. Es zeigten 26 der 61 zu Begutachtenden kein
Simulations- oder Aggravationsverhalten. Somit wurden bei 35 der 61 zu
Begutachtenden Simulations- oder Aggravationsverhalten unterschiedlicher
Ausprägung (Kategorie I–III) festgestellt. Die Tendenz zur Simulation oder
Aggravation steigt in dieser Untersuchung mit der Anzahl der Vorgutachten, der
Schulbildung und dem Alter.
Streppel und Brusis HNO 2010 · 58:126–131
Im Zusammenhang mit der
Vermeidung von Wehrdienst, Haft- oder Strafverfolgung, Erlangung
einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, einer Rente oder der
Erlangung illegaler Drogen ist Simulation häufig anzutreffen.
Manchmal ist auch nur der warme Schlafplatz im Krankenhaus ein
Simulationsgrund, dann meist nur für kurze Aufenthalte. Auch die
Suche nach Aufmerksamkeit in der Familie oder die Vermeidung einer
Verantwortung können ursächlich sein. Zu bedenken ist immer, dass
schwierige familiäre Verhältnisse wie Überschuldung, kranke
Angehörige, Verlust des Führerscheins, Arbeitslosigkeit,
Minderbegabung, Migration und andere Stressfaktoren nicht nur
auslösend und motivierend für eine Simulation sondern auch
krankheitsauslösend oder ein Hemmschuh in der Krankheitsbewältigung
sein können. Gerade hier kann die Grenze zwischen (oft verstehbarer)
bewusster Begehrenshaltung und unbewusster nicht willentlich
steuerbarer Wunschreaktion schwer zu ziehen sein. Bei der
Begutachtung im Rentenverfahren wird Simulation im Gegensatz zur
Aggravation eher selten beobachtet. Simulation ist von einer
psychischen Störung zu unterscheiden, kann aber auch bei psychischen
Störungen vorkommen. Die Unterscheidung ist im Einzelfall schwierig
und nicht selten unmöglich. Eher graduell als wirklich fundamental
ist die Unterscheidung zwischen Simulation und Aggravation
vorhandener Beschwerden oder deren Auswirkung auf das alltägliche
Leben. Auch gibt es den Fall, dass nicht die Symptome simuliert
werden, sondern der zeitliche Verlauf oder die Ursache verschleiert
wird, beispielsweise seit Jahren bestehende Kopfschmerzen als erst
nach einem Unfall aufgetreten dargestellt werden. Noch seltener sind
die Fälle in denen der tatsächliche Unfall initiiert wurde um
Entschädigung zu erlangen.
|
Waddell´s Zeichen um nicht
organische Ursachen von Rückenschmerzen zu
identifizieren*
|
|
Zeichen |
Positiver
Befund |
|
Oberflächliche Druckschmerzhaftigkeit |
Angabe von
Schmerzen bei Betasten der Haut |
|
Nicht
anatomisch erklärbare Schmerzempfindlichkeit |
Druck und
Bewegungs-Schmerzempfindlichkeit, die multiple somatisch
erklärbare Grenzen überschreitet |
|
Mittige
axiale Belastung |
Angabe von
Rückenschmerz |
|
Simulierte
Rotation |
Angabe von
Rückenschmerz |
|
Anheben des
Beines bei Ablenkung |
Angabe von
Rückenschmerz oder ischialgieformem Schmerz bei Anhebung
des Beines, Nachlassen bei weiterem Anheben, schwere
Schmerzen bei 10° Flexion bei einem Patienten ohne
offensichtliche Behinderung |
|
Regionale
Verteilung der Sensibilitätsstörung |
"Sockenförmige" oder globale Verteilung des
Taubheitsgefühls |
|
Regionale
Schwäche der Muskulatur |
plötzliche
unausgewogene Schwäche (Pseudozahnradphänomen, unruhige
Bewegungen) , bei einem Patienten, der bei sonstiger
Testung eine normale Muskelkraft zeigt. |
|
Überreaktion |
übertriebene
Reaktionen auf einen Stimulus |
|
*das
Vorhandensein eines einzelnen Phänomens ist wenig
aussagekräftig, wenn 3 oder mehr dieser Phänomene
vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich
größer, dass keine organische Ursache der Beschwerden
vorhanden ist. Ein positiver Befund schließt eine
psychische Ursache nicht aus. Um zur Diagnose einer
Simulation zu kommen, müssen eindeutige Hinweise auf
eine bewusste Steuerung vorhanden sein. Patienten bei
denen Waddell´s Zeichen bei akuten
Rückenschmerzen vorhanden ist , werden in der Regel
länger krankgeschrieben als, Patienten mit passenden
organischen Befunden.
-
Waddell
G, McCulloch JA, Kummel E, et al. Nonorganic
physical signs in low-back pain. Spine
1980;5(2):117-25
-
Main CJ,
Waddell G. Behavioral responses to examination: a
reappraisal of the interpretation of "nonorganic
signs."
Spine 1998;23(21):2367-71
-
Gaines,
William et al., Effectiveness of Waddell's
Nonorganic Signs in Predicting a Delayed Return to
Regular Work in Patients Experiencing Acute
Occupational Low Back Pain.
Spine. 24(4):396-400, February 15, 1999.
|
Der Unterschied zwischen
dem Phänomen der Simulation und einer manifesten psychischen Störung
liegt darin, dass im Fall der Simulation objektiv keine Beschwerden
bestehen, während sie bei einer psychischen Störung vorhanden sind.
Simulation ist keine psychische Störung, sondern ein Verhalten, das
in bestimmten Kontexten gut adaptiert, adäquat und sogar moralisch
hochwertig sein kann. Für die Wertung sind die ethischem und
historischen Standpunkte des Urteilenden entscheidend. Simulation
unterscheidet sich von somatoformen Störungen lediglich hinsichtlich
der beiden Dimensionen der Bewusstheit der
Beschwerdenschilderung/-produktion sowie der Art und Bewusstheit der
zugrunde liegenden Motivation.
|
Motivation
und Smptombildung sind bewusst |
Aggravation
oder Simulation |
|
Motivation
und Smptombildung sind unbewusst |
Somatoforme
Störung, |
|
Motivation
unbewusst und Smptombildung bewusst |
artifizielle
Störung |
Auch artifizielle
Störungen wie das Münchhausensyndrom werden nicht der Simulation,
sondern eine psychischen Störung zugeordnet. Bei diesen
artifiziellen Störungen geht es meist um einen psychologischen
Krankheitsgewinn, bei Simulation um einen materiellen
Krankheitsgewinn. Bei artifiziellen Störungen ist der
Krankheitsgewinn überwiegend die angestrebte Krankenrolle. Diese
Kategorisierung ist künstlich und entspricht in der Regel nicht den
komplexen Gegebenheiten bei nicht-organisch begründeten Beschwerden
und Symptomen. Auch ohne dass primär ein Münchhausensyndrom vorliegt
kommt es vor, dass bei Anstrebung des primären Krankheitsgewinns,
der Einnahme der Krankenrolle in Verbindung mit dem anstreben eines
sekundären Krankheitsgewinns wissentlich unnötige operative
Eingriffe (Bauchchirurgie, Wirbelsäulenoperationen...)bewusst in
Kauf genommen werden, um die Schwere der Krankheit zu untermauern.
Die erhaltene Diagnose (Simulation oder
somatoforme Störung) beruht im Wesentlichen auf zwei Faktoren:
der Urteilsfähigkeit des Diagnostikers sowie der Fähigkeit des
Untersuchten, eine bewusste, zweckbestimmte Handlung und deren
Motivation vor dem Untersucher zu verheimlichen. Behandler wie
Gutachter sind keine Detektive, auch Gutachter haben nur begrenzte
Informationen und begrenzt Zeit zur Verfügung. Per Haltung wird der
Behandler die Aussagen eines Patienten immer als Faktum ansehen, der
Gutachter wird mit Takt und Sensibilität versuchen die Aussagen auf
Plausibilität zu überprüfen mit der selbstverständlichen Maxime
nicht durch respektloses Verhalten Feindseeligkeit oder gar eine
Verschlimmerung bestehender Leiden zu provozieren.
Die Diagnosen
Simulation oder
somatoforme Störung überlappen sich, die zu Grunde gelegten
Mechanismen kommen häufig bei den Betroffenen gleichzeitig vor.
Die Unterscheidung zwischen bewusster und unbewusster
Symptomproduktion ist nicht exakt zu treffen und im Einzelfall
künstlich. Beide Phänomen scheinen bei einem Individuum nicht selten
gleichzeitig vorzukommen und auf einem Kontinuum zu liegen. So gibt
es Patienten, die durchaus eine somatoforme Störung zeigen, die
durch ihr soziales Verhalten und eine ‘‘belle indifference’’
plausibel erscheint, die aber anderseits eindeutige
Verhaltenshinweise auf eine bewusste falsche oder übertriebene
Darstellung und eine Manipulation ihrer Symptome und ihres
Verhaltens im Test zeigen (dies gilt besonders bei
Entschädigungsbegehren nach Unfällen, wenn eine vor dem Unfall
bestehende Beschwerdefreiheit angegeben wird, sich aber in den
medizinischen Unterlagen herausstellt, dass die selben Beschwerden
bereits vor dem Unfall vorhanden waren). Patienten mit somatoformen
Symptomen klagen in Untersuchungen häufig über neuropsychologische
Defizite und zeigen in entsprechenden Tests dann Hinweise auf eine
artifiziell bedingte Minderleistung oder Aggravation. Testung auf
suboptimale Mitarbeit relativiert in solchen Fällen die Aussage zum
Leiden an solchen neuropsychologische Defiziten. Kyle Brauer Boone,
et al., Impact of Somatoform Symptomatology on Credibility of
Cognitive Performance, The Clinical Neuropsychologist 1999, Vol. 13,
No. 4, pp. 414-419.
Kriterienkataloge und -listen wie das DSM IV TR für die
Simulation oder somatoforme Störung
überlappen sich in hohem Maße und halten überdies oft einer
kritischen Prüfung nicht stand. Die Medizinalisierung sozialer
Probleme mit Ausrichtung auf den sekundären Krankheitsgewinn spielt
oft bei der Krankheitsentstehung somatoformer Störungen,
Rückenschmerzen oder sekundär bei Schleudertraumata ohne
objektivierbare Folgen und psychogenen Störungen nach Unfällen schon
in der Entstehung eine Rolle. Vorhandene Unzufriedenheit mit dem
Arbeitsplatz, Überschuldung und familiäre Probleme führen oft zu
Überforderung und machen Arbeit in Relation zu den etwas geringer
dotierten Sozialleistungen unattraktiv. Persönliche Belastungen und
Schicksalsschläge werden oft vor dem Hintergrund einer hohen
Anspruchshaltung als entschädigungspflichtig gesehen. Bewusste,
teilbewusste und unbewusste Mechanismen gehen in einander über.
Behandler fokussieren auf das körperliche (somatoforme) Symptom
obgleich sie oft spüren oder wissen, dass andere Probleme eigentlich
im Vordergrund stehen. Die Fokussierung auf die körperlichen
Beschwerden in Diagnostik und Behandlung in Kombination mit der
alleinigen sozialen und psychologischen Hilfestellung einer
Ausstellung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führt auch über
unbewusste Schuldgefühle nicht selten zu tatsächlicher somatoformer
Symptombildung. Auch Psychotherapeuten sehen oft nur das Bedürfnis
nach Entlastung und folgern daraus eine allgemein verminderte
Belastbarkeit und entheben von der Verantwortung gegenüber der
sozialen Gemeinschaft. Multimodale Hilfestellungen werden wenn
überhaupt erst spät eingesetzt, obwohl hinreichend bekannt ist, dass
deren Wirksamkeit schon nach sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit und
spätestens nach 2 Jahren stark nachlässt.
Die
Betroffenen leiden in der Regel also wirklich, oft aber nicht oder
nur sekundär im medizinischen Sinn. Die Einführung der
diagnostischen Kategorie der somatoformen Störung sollte die
Möglichkeit schaffen, diesen Prozess umzukehren und auch
therapeutisch die unbewussten Mechanismen um umkehrfähig zu machen.
In der Realität glückt dies (zumindest zu) selten. Der Patient mit
somatoformer Schmerzstörung hat in der Regel bis er zum
Psychotherapeuten geschickt wird bereits eine lange Liste vager oder
nur bedingt erklärender Diagnosen und Atteste, einen Stapel
Röntgenbilder, tägliche Arzt und Physiotherapietermine und nicht
selten eine Opioidbehandlung, er ist meist schon Monate oder gar
Jahre krankgeschrieben und hat sich aus dem Arbeitsprozess bereits
auf Grundlage ärztlicher Atteste verabschiedet. Er kann auch nur
schlecht einsehen, warum bei bisher ausschließlicher somatischer
Behandlung und Attestierung einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden
Krankheit, nicht selten auch unnötigen operativen Eingriffen nun
plötzlich nicht die körperlichen, sondern psychische Probleme im
Vordergrund stehen. Dieses wird gesellschaftlich in hohem Maße
dadurch gefördert, dass in den letzten Jahren zunehmend
betriebliche Probleme auf dem Weg der Invalidisierung gelöst wurden.
Staatlichen Arbeitgeber vor der Privatisierung waren hier die
Hauptbeispiele einer großzügigen Invalidisierung bei
krankheitsbedingt minderbelastbaren oder älteren Arbeitskräften.
Höhere Anforderungen am Arbeitsplatz wirken sich auch in einer
größeren Bereitschaft aus, schwache oder problematische Mitarbeiter
zur ärztlichen Beurteilung zuzuweisen und anschließend auch zu
invalidisieren. Die Integrationsbemühungen waren oft gering, das
Zusammengehörigkeitsgefühl im Betrieb ist immer geringer geworden,
hinzu kommt eine allgemein zunehmende Unverbindlichkeit kollektiver
Wertesysteme. Diese Vorgänge sind auch der breiten Öffentlichkeit
nicht entgangen, der zumindest scheinbar gesunde Nachbar, der in
noch relativ jungen Jahren in Frührente oder Pension gegangen ist,
weckt verständlicherweise Ansprüche, vor allem, wenn man selbst
gesundheitlich angeschlagen oder in einer schwierigen sozialen
Situation ist. Ärztliche Gutachten attestieren dann im
Rentenverfahren qualitative Minderbelastbarkeit, was aber nach neuem
Rentenrecht meist nicht zur Berentung reicht. Bei einer Gesellschaft
im Wandel von der Leistungs- zur Höchstleistungsgesellschaft wirkt
dann die Versagung der Rente bei attestierter qualitativer
Minderbelastbarkeit oft wie Hohn auf die Betroffenen.
Prozessoptimierungen und Umstrukturierungen zur Effizienzsteigerung
und Verbesserung der Produktions- und Dienstleistungsqualität bei
gleichzeitiger Kostenminimierung reduzieren mehr und mehr auch die
kleinen Freiräume in Unternehmen in denen schwächere Arbeitnehmer
mitgetragen werden können, die den erhöhten Anforderungen nicht mehr
gerecht werden können.
Diese
Mechanismen sind den meisten Rentenbewerbern durchaus bewusst, der
Rechtfertigungsdruck wächst. Eine Bewusstes Streben nach dem
sekundären Krankheitsgewinn kann so zu einem unbewussten in der
Persönlichkeit verankerten Phänomen werden. Als einziges wirklich
zuverlässiges Kriterium für eine Simulation gilt das Eingeständnis
des Betreffenden, in der Tat zu simulieren oder simuliert zu haben.
Wann Simulationsverdacht besteht und gezielt danach gesucht wird ist
bisher bei deutschen Gutachtern nicht eindeutig geregelt, wenngleich
beispielsweise Gerichte regelmäßig danach fragen. Einige Beispiele
aus der Literatur: Simulation kann vermutet werden, wenn – in der
neuropsychologischen Untersuchung anamnestische Daten und
Untersuchungsergebnisse offenkundig nicht übereinstimmen,– die
vorgetragenen Beschwerden und das Syndrom-Muster neurologisch nicht
erklärbar sind, – der soziale, biografische und psychodynamische
Kontext darauf hindeuten (vgl. Lezak 1983),– der Proband bei
einfachen Anforderungen versagt, – wenn er versucht, die
Untersuchung zu vermeiden, sich widersetzt oder – bizarre Antworten
gibt (Pankratz, 1988; Pankratz &Binder, 1997).
Eine
Simulation wird in der Regel in Situationen beobachtet, in welchen
dem Patienten irgend ein Gewinn erwachsen kann (in finanzieller oder
anderer Hinsicht). Eine Simulation ist weder klinisch noch testmäßig
100% eindeutig nachzuweisen und kann allenfalls in besonders
eklatanten Fällen aus einer Vielzahl klinischer Angaben und
Beobachtungen abgeleitet werden. Hinweise für eine Simulation sind
ein clowneskes oder theatralisches Verhalten, die Präsentation von
ausschließlich schweren Symptomen oder eine sehr ungewöhnliche
Kombination derselben sowie eine starke Suggestibilität, wobei der
Patient jedes Symptom, nach welchem man ihn fragt, geradezu wahllos
bestätigt. Simulierende Patienten neigen dazu, auch die sehr
einfachen Fragen des Arztes zu wiederholen, sprechen manchmal
langsam, sind auch sonst zögerlich. Sie gebrauchen oft eine Fülle
pseudoerklärender Adjektive und neigen zu vagen, nicht bindenden
Antworten. Die Beschwerden werden als von sehr großer Intensität
geschildert, lassen sich dann aber nicht im Detail erfragen. Sie
bieten oft widersprüchliche Symptome und weisen eine Diskrepanz
zwischen den präsentierten und beobachteten Symptomen auf. Die
Vorgeschichte wird manchmal in der Aktenlage widersprüchlich
berichtet, oder die erhobene Vorgeschichte widerspricht den Angaben
nach Aktenlage oder den objektiven Befunden, der Verlauf ist oft
nicht präzisierbar. Die Intensität steht oft nicht in Relation zu
der in Anspruch genommenen familiären oder therapeutischen Hilfe,
oder die Angaben zur in Anspruch genommenen Hilfe sind unrealistisch
hoch und halten oft einer Überprüfung durch die Stellungnahmen der
Behandler nicht statt. Kleine Unfälle mit unverhältnismäßig großen
gesundheitlichen Auswirkungen sollten misstrauisch machen (z.B.
massives Schleudertrauma bei Unfall beim Einparken). Ein Arzt wird
erst 3 Wochen oder noch später nach einem Unfall aufgesucht.
Hinweise gibt eine mangelnde Mitarbeit bei der Untersuchung des
Betroffenen wie bei der Behandlung der beklagten Symptome. Ein
ungewöhnlicher Verlauf mit beispielsweise anhaltenden Klagen über
neuropsychologische Defizite Monate nach einem unkomplizierten
leichten Schädeltrauma oder einer
HWS-Distorsion. Auch Unverträglichkeiten bei jeglicher
Behandlung können ein Hinweis sein. Einschränkend muss jedoch
vermerkt werden, dass auch tatsächlich unter Symptomen leidende
manchmal nicht compliant bezüglich der Behandlung sind. Bei
Simulation dieser Anteil jedoch deutlich höher, entsprechend ist
dies doch auch ein Hinweis. Je länger die Untersuchung, umso eher
ergibt sich bei Untersuchungen durch Nachlassen der Aufmerksamkeit
ein mangelndes Durchhalten der angegebenen Symptome.
Die Leitlinien für die Begutachtung von Schmerzen Version 9.21 vom
02.11.2004(Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), die
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC),
die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie (DGPM) sowie das Deutsche Kollegium für
Psychoso-matische Medizin (DKPM), und die Deutsche Gesellschaft für
Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)) sieht
Hinweise auf eine Simulation bei
-
Diskrepanz
zwischen Beschwerdeschilderung (einschließlich
Selbsteinschätzung in Fragebogen) und körperlicher und/oder
psychischer Beeinträchtigung bzw. beobachtbarem Verhalten in der
Untersuchungssituation.
-
Wechselhafte und unpräzis-ausweichende Schilderung der
Beschwerden und des Krankheitsverlaufes.
-
Diskrepanzen zwischen eigenen Angaben und fremdanamnestischen
Informationen (einschließlich Aktenlage).
-
Fehlende
Modulierbarkeit der beklagten Schmerzen.
-
Diskrepanz zwischen geschilderten Funktionsbeeinträchtigungen
und zu eruierenden Aktivitäten des täglichen Lebens.
-
Fehlen angemessener Therapiemaßnahmen und/oder Eigenaktivitäten
zur Schmerzlinderung trotz ausgeprägt beschriebener Beschwerden.
-
Fehlende
sachliche Diskussion möglicher Verweistätigkeiten bei
Begutachtungen zur beruflichen Leistungsfähigkeit. Grundsätzlich
gilt aber weiter, dass Schmerzen nicht eindeutig objektivierbar
sind und auch nicht parallel mit dem radiologischen oder
körperlichen Befund gehen müssen.
Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapeutische
Medizin (DGPM) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für
Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)
berichten: In der Beurteilung der
Frage, ob ein Proband mit somatoformer Störung aggraviert oder
simuliert, muss die zum Störungsbild gehörige Verdeutlichungstendenz
immer berücksichtigt werden. Wegen der typischerweise zum
Störungsbild gehörigen organischen Ursachenüberzeugung kann einem
Probanden die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung
unter dem Gesichtspunkt der Mitwirkungspflicht nicht grundsätzlich
zugemutet werden. Dabei ist zu beachten, dass psychotherapeutische
Interventionen, die an Krankheitskonzept und Behandlungserwartungen
des Probanden ansetzen, häufig bessere Effekte zeigen als
psychotherapeutische Behandlungen im traditionellen Sinne. Die
Diagnose einer Simulation muss hier also sehr großen Ansprüchen
genügen. Das
sonst übliche Kriterium, dass in einer Behandlung Hilfe gesucht
werden muss, wird hier teilweise ausgehebelt.
Michael
Oliveria, et al definieren in einer neueren Veröffentlichung den
Begriff der Symptomausweitung in
Abgrenzung zu somatoformen Störungen: Eine Symptomausweitung bzw.
ein dysfunktionales Verhalten ohne Krankheitswert findet sich bei
einer länger dauernden Problematik mit Arbeitsunfähigkeit relativ
häufig und ist durch folgende fünf mehr oder weniger ausgeprägte
Merkmale charakterisiert:
-
eine
undifferenzierte Symptombeschreibung mit Angabe starker und
allenfalls topographisch weit ausgebreiteter Schmerzen oder
anderer Symptome sowie
-
die
Präsentation einer erheblichen Behinderung – wobei beide
Merkmale im angegebenen bzw. demonstrierten Ausmaß (aufgrund der
klinischen Befunde und Diagnosen) kaum plausibel erscheinen;
-
eine
Symptomfokussierung, verbunden mit einem allfällig erkennbaren
Krankheitsgewinn;
-
eine
mangelnde Leistungsbereitschaft bzw. eine Selbstlimitierung und
-
Inkonsistenzen.
Im
Ergebnis formulieren sie: Findet sich neben einer erheblichen
Überlagerung durch Symptomausweitung und Selbstlimitierung im Kern
auch eine klinisch plausible Störung oder Behinderung, so ist bei
der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und Zumutbarkeit nur dieser
klinisch nachvollziehbare Anteil an der gezeigten Beeinträchtigung
(medizinisch-theoretisch) zu berücksichtigen.
Schweiz Med Forum 2006;6:448–454
An der
Wirbelsäule sind fehlende muskuläre Verspannungen bei Demonstration
gravierender Bewegungseinbußen ein Hinweis auf Aggravation oder
Simulation. Astasie, Abasie:
"betrunken ähnlicher Gang" Gang mit vielen beinahe Stürzen aber ohne
Sturz oder mit auf den Boden Hinabsinken lassen, Gangstörung
different in der Untersuchungssituation vs. zum unbeobachteten Gang.
Die Gangstörung bei einer Hemiparese ist in alle Richtung identisch,
Simulanten ändern häufig die Gangstörung mit der Richtung.
Nichtorganische Sensibilitätsstörung: Fleckförmige
Sensibilitätsminderung, Mittellinien begrenzte Sensibilitätsstörung,
großes Skotom im Gesichtsfeld, Tunnelblick. Temperaturempfinden und
Schmerzempfindensstörungen gehen nicht parallel. Zeitversetzte
Prüfung in Pronation und Supination führt zu differenten Angaben zur
Gefühlsminderung. Paradoxe Fragen: Sagen Sie mir, wenn die die
Berührung nicht spüren. Nichtorganisches Absinken im
Armhalteversuch: Bei Schädigung der Pyramidenbahn kommt es zu
einer Pronation. Eine proximale Schultermuskelläsion oder Simulation
führt zum Absinken in Supination. Fehlende Atrophie trotz lange
bestehender Lähmung, ist nur durch Benutzung der Extremitätenmuskeln
oder regelmäßige elektrische Reizung erklärbar. Kontrast der
sensiblen oder motorischen Ausfälle zur Seite der Hirnläsion in der
Bildgebung.
Hinweise ergeben auch verschiedene einfache Tests beispielsweise bei
Rücken oder Gelenkschmerzen: der Mankopf's Test: basiert auf
der Tatsache, dass Schmerzen den Puls erhöhen. Bei Betastung der
schmerzenden Körperregion sollte die Herzfrequenz um mindestens 5%
ansteigen, fehlt dieser Anstieg ist es ein Hinweis. Allerdings kann
auch alleine durch die Angst vor Entdeckung der Puls ansteigen.
O'Donoghue's Manöver: Bei Patienten mit organischem Schmerz ist
der passive Bewegungsspielraum eines Gelenkes größer als der aktive
Bewegungsspielraum eines Gelenkes, wenn der aktive
Bewegungsspielraum größer ist, ist dies eine Hinweis auf eine
Simulation. McBride's Test: Der Patient wird gebeten auf
einem Bein zu stehen und das andere Knie in Richtung der Brust zu
heben. Durch die Beugung wird der Druck auf die Facetten vermindert,
es entsteht keine Dehnung sondern eine Entlastung des Ischiadikus.
Diese Position sollte den Rücken entlasten und den Rückenschmerz
vermindern, wenn eine Zunahme der Schmerzen angegeben wird, oder die
Durchführung mit dem Verweis auf Schmerzen verweigert wird, ist dies
ein Hinweis auf Aggravation oder Simulation. Hoover's Test:
Beim liegenden Patienten wird ein Bein leicht angehoben, er wird
gebeten das Bein weiter anzuheben, tut er dies ohne Probleme ist der
Test negativ, ist das Anheben schwierig, wird der Patient mit
organischen Schwierigkeiten beim Anheben das kontralaterale Bein auf
die Liege drücken um das Anheben des kranken Beines zu unterstützen.
Fehlt dieser Druck nach unten auf der Gegenseite, ist dies ein
Hinweis auf Simulation. Bei neurologischen Symptomen werden bei
Simulation oft die anatomischen Grenzen nicht eingehalten.
Simuliertes Zittern kann in der Hocke oder Kniebeuge schlechter
aufrechterhalten werden. Manche Prüfer prüfen bei unklarer
Standfestigkeit im Rhomberg´schen Versuch ob sich diese durch
Ablenkung beispielsweise Zahlenlesen auf der Stirn bessert. Dabei
ist immer differenzialdiagnostisch zu berücksichtigen, dass
Schmerzen auch bei depressiven Störungen, Angststörungen,
somatoformen Störungen, Anpassungsstörungen und post-traumatische
Belastungsstörungen, selten auch bei psychotische Störungen
vorkommen. Auch funktionelle Kernspintomographien
unterscheiden zwischen einer Konversionsstörung und einer Simulation
beispielsweise einer Lähmung. Überlappungen und Unterschiede weisen
auf eine komplexere mentale Aktivität bei den Konversionsstörungen
als bei den Simulanten hin, sind aber in der Routinediagnostik nicht
geeignet (Psychosom.
Med. 69: 961-969).
Die
Entlarvung eines Simulanten ist in der Behandlung keine genuine
ärztliche Aufgabe. Im Zweifel wird der Arzt immer annehmen, dass
nicht simuliert wurde und die Beschwerden so empfunden werden, wie
sie geschildert werden, in Gutachten werden Widersprüche allerdings
dann in der Regel in dargestellt. Beim Eindruck einer Simulation
werden Ärzte entweder wie gewünscht die Beschwerden des Patienten
dokumentieren und mehr oder weniger großzügig den Befund an diese
anpassen (was häufig vorkommt aber nicht sinnvoll ist), oder
dokumentieren, dass sie eben keinen gravierenden Befund erheben
konnten. Emotional sollte bei Verdacht auf Simulation oder
Aggravation sachlich geblieben und weiter untersucht und
dokumentiert werden, ohne auf die demonstrativen Aspekte zu sehr
einzugehen. Der Arzt ist in der Regel ja nicht das persönliche Ziel
der Aggravation, sondern nur ein Mittel zum Zweck. Allerdings zeigen
manche Probanden auch offen eine sehr hohe Anspruchshaltung,
Vorwurfshaltung allgemein benachteiligt zu sein, oder zu kurz
gekommen zu sein, bereits bei Einleitung des Untersuchungsgesprächs
als eine Art Vorwärtsverteidigung. Meist lässt sich im ruhigen
Gespräch diese Haltung lockern und dann zu einer eigentlichen
Anamnese kommen. Ärgerliche Affekte des untersuchenden Arztes
können sonst möglicherweise die weitere Aggravation fördern.
Manchmal findet sich dann auch die Formulierung, dass kein
organischer Befund erhoben werden konnte, der die Beschwerden
erklärt. Die ungerechte Beschuldigung der Simulation gilt in der
ärztlichen Ethik wie auch in der Sicht der Patienten als besonders
verwerflich. Übertriebenes Misstrauens gegenüber dem Probanden
stellt nach den Leitlinien die Objektivität und Neutralität des
Gutachters in Frage. Um Feindseeligkeiten und juristische
Auseinandersetzungen zu vermeiden ist es für Ärzte generell nicht
sinnvoll, Simulation direkt
anzusprechen. Indirekte Hinweise an den Patienten, dass Symptome
nicht zu einem Krankheitsbild passen, werden aber als sinnvoll
angesehen und erlauben auch dem Patienten sein Gesicht zu wahren. Je
sachlicher der Arzt dabei bleibt, umso eher besteht Aussicht, dass
der Untersuchte sein Symptom ohne Gesichtsverlust aufgeben kann. Der
Hinweis auf tatsächlich zur Abklärung möglicherweise anstehende
schmerzhafte oder gar gefährliche Untersuchungen kann in der
Behandlung ebenfalls ohne Gesichtsverlust abwehrend wirken. Je höher
der zu erwartende Gewinn, umso weniger sind allerdings solche
Strategien erfolgreich in der Verhinderung weiterer Simulation.
Seltener als die Simulation an sich ist die "soziopathische
Symbiose" bei der geschäftstüchtige Ärzte quasi in geheimer
Übereinstimmung mit dem Patienten willfährig eine schwere
körperliche Erkrankung oder eine schwere psychische Störung
attestieren, ohne dass es entsprechende Hinweise in der Diagnostik
gibt. Manche solcher Ärzte sind durch eine Neigung zur
"Überbehandlung" von anderen Patienten bekannt. Nicht selten haben
Patienten, die simulieren ein tatsächliches gravierendes allerdings
nicht medizinisches Problem.
Die Simulation schwerer
psychischer Störungen scheint seltener zu sein, als die Simulation
körperlicher Störungen. Möglicherweise werden sie aber auch nur
seltener entdeckt. Interessant ist das Experiment von Rosenhan
1973 bei dem gesunde Probanden 12 verschiedene psychiatrische
Kliniken in den USA aufsuchten. Die Probanden gaben bei Aufnahme an
unter Halluzinationen und Wahnvorstellungen zu leiden und sich
innerlich leer zu fühlen. Im Verlauf des Aufenthaltes verhielten sie
sich völlig unauffällig und suchten von sich aus aktiv das Gespräch
zu Mitpatienten, Ärzten und Personal (ohne dabei Symptome zu
zeigen). Sie wurden alle mit der Diagnose eines Zustandes nach einer
schizophrenen Episode entlassen. Die diagnostischen Methoden haben
sich seit dem verfeinert, ob das Experiment heute oder in
Deutschland zum selben Ergebnis käme ist offen, aber nicht
ausgeschlossen. Majore Depression zählen zu den häufigsten
Störungen, wegen denen eine Rente beantragt wird. Es gibt Hinweise,
dass diese psychische Störung auch besonders häufig übertrieben
dargestellt oder sogar ausschließlich simuliert wird. (Bagby et al
2000). Schwierig kann auch die Unterscheidung bei fehlender oder
geringer emotionaler Betroffenheit ob der Symptome sein, letztere
kann auf eben das nicht Vorhandensein von Symptomen hinweisen, wird
aber auch bei manchen psychischen Störungen gesehen. Inadäquat
heftige emotionale Symptome können andererseits auch einmal ein
Hinweis sein, dass unter der Oberfläche eine andere psychische
Störung vorliegt und diese durch eine Bagatellerkrankung eine
Ausdrucksmöglichkeit gefunden hat. Neuerdings spielen sie aber mit
der zunehmenden Bedeutung posttraumatischer Belastungsstörungen eine
zunehmende Rolle. Bei bestimmten Persönlichkeitsstörungen wie der
antisozialen oder Borderline- Persönlichkeitsstörung kommt
Simulation häufiger vor.
Psychische Störungen
werden nicht selten auch als Vorwand benutzt um sich aus der
Verantwortung für einen Unfall oder eine Straftat zu stehlen.
Besondere Vorsicht ist bei psychiatrischen oder
psychotherapeutischen Behandlungen angebracht, bei denen der Patient
kommt, weil er ein Verbrechen begangen hat und zu erfahren ist, dass
die Verteidigung sich auf die eingeschränkte Schuldfähigkeit stützen
will. Dies gilt auch, wenn der Staatanwalt oder der Anwalt eine
psychiatrische Begutachtung angeregt hat. Im Besonderen gilt dies,
wenn die gesamte Behandlung als Auflage zur Minderung einer Strafe
erfolgt oder wenn der Betroffene vorhat, jemanden wegen eines
psychologischen oder psychiatrischen Schadens zu verklagen. Vorsicht
ist auch bei der Überprüfung von posttraumatischen
Belastungsstörungen bei Überprüfung der Aufenthaltserlaubnis
angebracht.
Tests die eine
Simulation definitiv nachweisen stecken in den Kinderschuhen. Bisher
nicht praktikabel aber durch aus eine Option für die nicht allzu
ferne Zukunft könnten apparative Diagnose der Simulation sein.
Funktionelle Kernspinuntersuchungen zeigen nach Studien bei
Simulation eine bilaterale Aktivierung der praefrontalen und
parietalen Hirnregionen. Simulation dauert in der Regel so lange an,
wie der Krankheitsgewinn sich als lohnend im Verhältnis zum
erreichten oder erwarteten Aufwand für Arztbesuche,
Klinikaufenthalte und Behandlungen darstellt. Dies kann von den
Kosten her für Versicherungen doppelt teuer sein. Aus der
Zeitberentung, die durch Simulation zustande kam, resultiert die
Notwendigkeit der ebenfalls mit erheblichen Kosten verbundenen
Dauerbehandlung und der oft initiierten Maximaldiagnostik- zumindest
bis zur nächsten Begutachtung. Simulation spricht nicht auf
ärztliche Diagnostik oder Behandlung an, der Simulant wird mit jeder
Behandlung und Diagnostik geschulter, die Wahrscheinlichkeit einer
Veränderung sinkt mit der Anzahl der quasi zufällig erhobenen oft
leichteren und nicht die Beschwerden erklärenden Befunde und der
Anzahl medizinischer Eingriffe. Simulanten wollen nicht geheilt
werden, sie wollen eher beweisen, dass keine Behandlung hilft.
Daneben besteht die Gefahr der sekundären Entwicklung einer
tatsächlichen psychischen Fehlhaltung, die so weitgehend ist, dass
sie tatsächlich invalidisierend sein kann. Bewusst eingesetzte
Symptome können sich im Rahmen einer Chronifizierung zunehmend
verselbständigen, dies kann soweit gehen, dass sie schließlich nicht
mehr willentlich zu beeinflussen sind. Alleine die Dauer der
Beschwerden schließt aber die Steuerbarkeit nicht aus. Auch für die
Sozialversicherungen kann es dann kostensparender sein, die
Sozialleistung zu gewähren, als unendliche diagnostische oder
therapeutische Bemühungen zu finanzieren. Differenzialdiagnostisch
ist an eine artifizielle Störung /Münchausensyndrom (auch by proxy),
eine Hypochondrie, eine Konversionsstörung, eine
Somatisierungsstörung, Schmerzen in Verbindung mit psychologischen
Ursachen, und immer auch an eine tatsächliche noch nicht
diagnostizierte medizinische oder psychiatrische Erkrankung als
Ursache der Klagen und Beschwerden zu denken.
Bei sicherer Simulation
sollten medizinische Untersuchungen und Überweisungen nach
Möglichkeit vermieden werden, jeder medizinische Kontakt
verschlimmert und verschleiert das Problem weiter. Bisher (soweit
erkennbar) selten sind Probanden bei Gutachten offensichtlich durch
gedruckte oder im Internet unter verschiedenen Adressen abrufbare
Anleitungen gut auf ihre Simulation vorbereitet. Zitat aus
M. Tegenthoff, Neurologische Gutachten – Kontroverses und Neues:
"Erschwerend wirkt sich hierbei in letzter Zeit aus, daß
verschiedene selbsternannte „Berater“ oder z.T. auch
Selbsthilfegruppen insbesondere über das Internet dezidierte
Verhaltensvorschläge machen, um gerade Verhaltensbeobachtungen bzw.
-beurteilungen durch artifizielle Schilderungen und artefizielles
Verhalten bei der gutachterlichen Untersuchung quasi auszuhebeln
(Beispiele z.B. www.r... besser abrufbar unter Rentenberater bei
deutsche Fibromyalgie-Vereinigung (DFV) e.V. - ).
Das spricht sich rum:" ich habe aber
hier eine adresse. kuckst du hier. www.r....de. e-mail: r... telefon 070
...., telefax 07021.....herr j. das ist ein ganz netter mensch,
der schon vielen geholfen hat und auch ein merkblatt heraus gegeben hat,
wo wirklich hilfreiche dinge stehen, wie zb. verhalte ich mich beim gutachter
usw. er macht das alles per telefon, also wenn du da nicht wohnst ist das egal.
es ist schon wichtig, wie man den verlängerungsantrag formuliert und angeht."
" - leider wird nicht erwähnt ob die Preislisten des Rentenberates, die für Mediziner erstaunliche Summen enthalten, von denen jeder medizinische Gerichtsgutachter nur träumen kann, auch bei telefonischer Beratung gelten. Solcherlei nützliche Tipps finden vielfache
Verbreitung:
Eine
Version als pdf
Bechterewforum: diesmal gehts mitte ausgust zu einem neurologen/psychiatrie
in hamburg. war schonmal jemand von euch bei einem gutachter mit diesem
fachgebiet. ich soll dorthin, weil ich neben meines rheuma mittelschwere
depressive phasen habe. hat jemand von euch tipps für mich?? hab keinerlei
vorstellung, was der genaues von mir will. welche fragen er stellt und wo ich
aufpassen muss um mir kein eigentor zu schiessen. Antwort Lade Dir einfach das
Merkblatt von " T. J. " ( Rentenberater ) herunter. Dort findest Du erstklassige
tipps.
Rheuma-online.de bietet im Forum auch einen Abdruck der
Verhaltensempfehlungen des Rentenberaters T.J. Verlinkt ist die Seite auch bei
vielen anderen Selbsthilfeseiten z.B. bei
Plexusverletzung.de/. Neben der Tatsache, dass die Tipps zum Verhalten der Probanden in Gutachten und die im Schreiben genannten Symptome bei manchen Probanden fast wörtlich im Gutachten finden, betätigt sich der Rentenberater auch helfend als Ghostwriter für unbeholfene Ärzte: "Im Rentenbüro besteht die Möglichkeit, dass ärztliche Atteste aus sozialrechtlicher Sicht z.B. in der Formulierung, vor der Abgabe bei den Behörden, optimiert werden.... Es besteht auch die Möglichkeit für den behandelnden Arzt unterstützend tätig zu sein, wenn dieser zu einem Gutachten Stellung nehmen soll." Über Jahrzehnte
gehalten (ich habe noch eine Druckausgabe aus 1980) haben sich
beispielsweise verschiedene Ausgaben der Heftleins "Wege zu Wissen
und Wohlstand, lieber krank feiern als gesund schuften"), früher
vorzugsweise in linken Buchläden und Infoläden erhältlich und in
Kneipen verkauft, heute im Internet zum Download, teilweise sogar
für 30 Euro im Versandhandel angeboten. Zitat hieraus: Dieses
Broschürchen hat bloß einen Sinn: Diejenigen zu informieren, die es
noch nicht so genau wissen, wie sie ihre läppischen 4 oder 5 Wochen
Urlaub strecken können. Gute Krankteirer bringen es auf 3-4 Monate
im Jahr oder andernorts : Wenn die Arbeit was geiles wär,
würden die Bonzen sie für sich behalten!!!. Es folgt dann eine
Anweisung zur Simulation unterschiedlicher Leiden und zum Umgang mit
Ärzten um zu verhindern, dass diese einem auf die Schliche kommen.
Zum Buch finden sich über 700 Googleeinträge (zuletzt besucht
14.10.2005), davon viele mit dem Download. Interessant sind auch
manche vorbereitenden Diskussionen in Foren, dort tauschen manche
Rentenbewerber nicht nur Tipps und Tricks zum Verhalten in der
Untersuchung aus, sondern teils auch eindeutiger Anleitungen und
Vorgehensweisen. Selbst ausdruckbare
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bieten manche Foren als Tipp an.
(z.B. http://www.pflegeboard.de/............=20757 mit Verweis auf
http:// n8krab.spymac.....)(zuletzt besucht 14.10.2005). Die Links
hierzu wurden aus rechtlichen Gründen gekürzt. Auch eindrucksvolle
Aufforderungen zur Simulation einer psychischen Krankheit finden
sich: Selbstverständlich sammeln wir alle Tricks und Finten.
Man kann sich das Recht auf Faulheit verwirklichen: mehrere
stationären Aufenthalte – mit Vo-Vo selbstverständlich nur auf der
Offenen, Drogen nur wie es einem gefällt - und man hat einen
Rentenanspruch, wenn man vorher entsprechend den
Versicherungsbedingungen gearbeitet hat. Selbst die Sozialhilfe wird
kundenfreundlicher, wenn durch angebl. "psychische Krankheit" der
Arbeitszwangs wegfällt – ein Attest vom Psychodoc als sog. "Borderliner"
bekommt man immer, wenn nicht vom ersten, dann vom zweiten Doc.
"Stimmen hören", niedergeschlagen sein, das kennt schließlich jede/r
und niemand wird das je überprüfen können – oder wie wär's in den
jetzigen Kriegszeiten mit einer Bio-Waffen Paranoia, oder mit einer
Psychiaterphobie? Überall lauern sie, man kann zuhause nichts mehr
aufräumen (das könnte eine Haushaltshilfe bringen!) und überall
sieht man Psychiater, die einen vergewaltigen wollen – mit Vo-Vo
alles günstig im Griff, auch Allgemeinärzte können ja als "psychisch
krank" krankschreiben; wenn man NIE einen Psychiater sehen will,
dann ist die "Psychiaterphobie" eine besonders vorteilhafte Form der
angebl. "psychischen Krankheit". Zitat aus: Die Irren-Offensive
Nr. 10 2001, (zuletzt besucht
14.10.2005). Es handelt sich dabei teilweise um öffentliche
Aufforderung zu Straftaten" (§ 111 StGB), die offensichtlich auch
verfolgt werden, allerdings taucht der selbe Inhalt dann meist unter
anderer Adresse wieder auf. Man sollte im Zeitalter des Internets
solche systematischen Schulungen der Simulation nicht unterschätzen,
sie bleiben vermutlich in einem hohen Prozentsatz unentdeckt.
Nach Simulation wird bei
ambulanten psychiatrischen Behandlungen wie stationären
psychiatrischen Aufenthalten selten gesucht. In einer Studie wurden
über 2 Monate 227 Patienten der Notaufnahme eines
Allgemeinkrankenhauses, die sich mit psychiatrischen Symptomen
vorstellten darauf hin untersucht ob sie Hinweise auf eine
Simulation boten. Bei 13% bestand ein starker Verdacht oder
Gewissheit, dass sie die Symptome einer psychischen Störung
simulierten. Bei keinem dieser Patienten wurde von den Behandlern
die Diagnose der Simulation primär gestellt, weniger als die Hälfte
der Patienten wurde auf den Befund der Simulation angesprochen, bzw.
damit konfrontiert. Der angestrebte sekundäre Krankheitsgewinn war
sehr unterschiedlich- von Anstreben von kostenloser Verpflegung und
Logie, den Erhalt von Beruhigungsmitteln, finanzielle Entschädigung,
Vermeidung von Gefängnisaufenthalten, Arbeit, oder Verantwortung in
der Familie. Yates BD, 1996; In einem Fallbericht (Waite und Geddes
2006) wird ein 40 jähriger Mann geschildert, der vom Psychologen
einer Sozialbehörde über die Polizei in die Psychiatrie
zwangseingewiesen wird. Er hatte dort berichtet, dass er Stimmen
höre, die im befehlen einen Angestellten umzubringen, und dass er
nicht sicher sei, wie lange er den Aufforderungen der Stimmen
widerstehen könne. Die in diesem Fall aufmerksamen Behandler holten
sich im Verlauf der stationären Behandlung zahlreiche
fremdanamnestische Angaben ein, die ausschlaggebend waren, zur
Schlussfolgerung einer Simulation zu kommen. Hinweisend war auch,
dass der Patient bei seiner simulierten Psychose keine negativen
Symptome und keine Denkstörungen zeigte und im Gegensatz zu den
meisten Kranken Aufmerksamkeit für seine produktiven Symptome
suchte. Der Patient gestand dann ein, die psychotische Symptomatik
im Rahmen eines Rentenbegehrens simuliert zu haben. Der Patient
hatte nicht nur einen Polizeieinsatz und die teure Versorgung eines
psychiatrischen Krankenhauses für seine Simulation in Anspruch
genommen, er hatte sich auch der intravenösen Behandlung mit
Antipsychotika mit erheblichen potenziellen Nebenwirkungen
ausgesetzt um seine sozialen und wirtschaftlichen Probleme über eine
Berentung zu lösen. Letztendlich gibt es keine Möglichkeit, im
Einzelfall eine gut vorbereitete Simulation beispielsweise bei
chronischen Schmerzen oder psychischen Störungen als solche zu
diagnostizieren. In der Regel ist bei Verdacht auf eine Simulation
auch eine psychiatrische Untersuchung zum Ausschluss einer
psychischen Störung als Erklärung des Phänomens indiziert. Ein
häufiger Diskussionspunkt ist, in wie weit beispielsweise eine
schwere Depression die Aussagekraft gängige Simulationstests dadurch
einschränken könnte, dass durch die Krankheit die depressiven
Patienten so schlecht abschneiden könnten, dass man sie für
Simulanten hält. Soweit dies getestet wurde, ergaben sich keine
Hinweise dafür. Bei einer Testung älterer schwer depressiver
Patienten im Reytest beispielsweise zeigten diese eine gute Leistung
ohne Verdacht auf Simulation. Das Abschneiden im Test korrelierte
nicht zur Schwere der Depression.
|
Rolle
des Behandlers vs. Rolle eines Gutachters |
|
|
Behandler |
Gutachter |
|
Wer ist der Auftraggeber |
Patient |
Versicherung, Rentenversicherer,
Gericht, .. |
|
Ziel |
Behandlung und Unterstützung |
Objektive Untersuchung und
Befundung, Beantwortung der Fragestellung |
|
Vorwissen |
Was der Patient sagt |
Was der Patient sagt und was die
Aktenlage sagt. |
|
Hauptaugemerk |
Behandlung "Helfen" |
Klärung der Fragestellung |
|
Vertrauen |
Annahme der Ehrlichkeit des
Patienten |
Mitberücksichtigung der
Möglichkeit einer Simulation |
|
Verifizierung |
eine Infragestellung der
Diagnose und der Schlussfolgerungen ist nicht zu erwarten |
Angesichts widerstrebender
Interessen in einem Verfahren ist mit alternativen
Hypothesen und Erklärungen für Beobachtungen und Befunden zu
rechnen, diese sind immer zu prüfen |
|
Kenntnis der Gesetzeslage und
der versicherungsrechtlichen Fragestellungen |
Manchmal nicht vorhanden |
Ergibt sich aus der
Fragestellung und ist aus der Erfahrung und Beschäftigung
mit dem Thema vorhanden |
Nach einem Unfall: Zitat aus Hessisches
Landessozialgericht Az: L 3 U 36/02: "Nach der in der
unfallmedizinischen Literatur (Schönberger, Mehrtens, Valentin,
Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 6. Aufl., S. 213 ff.) und
Rechtsprechung (BSG in Breithaupt 1988, 108) herrschenden Auffassung
ist der Krankheitsbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung nicht
auf Beeinträchtigungen im körperlich und geistigen Bereich
beschränkt. Er umfasst auch seelische und seelisch bedingte
Störungen, wenn diese durch einen Willensentschluss des Betroffenen
nicht oder nicht mehr zu beheben sind. Dabei ist jeder Versicherte
grundsätzlich in dem Zustand geschützt, in dem er sich bei seiner
Arbeit befand, also auch mit einer entsprechenden vorbestehenden
psychischen Krankheitsanlage. Auf der Grundlage der in der
gesetzlichen Unfallversicherung anzuwendenden Theorie von der
wesentlichen Bedingung (dazu Schwerdtfeger in: Lauterbach,
Gesetzliche Unfallversicherung, SGB 7, Kommentar, Anm. 36 zu § 8)
ist die Bedeutung des Unfallereignisses einerseits und der
Krankheitsanlage andererseits in ihrer Beziehung zur psychischen
Reaktion des Betroffenen rechtlich wertend abzuwägen. Diese
Bewertung ist immer individuell auf die konkret betroffene Person
und nicht auf die normale Reaktionslage eines Durchschnittsmenschen
zu beziehen. Der Zusammenhang ist zu bejahen, wenn der Unfall und
seine Folgen nach Eigenart und Stärke unersetzlich und mit anderen
alltäglich vorkommenden Ereignissen nicht austauschbar sind. Akute
abnorme Reaktionen kommen als Unfallfolgen in Betracht, wenn sich
die Symptome unmittelbar nach einem schädigenden Ereignis entwickelt
haben, das mit einer so schweren seelischen Belastung verbunden war,
dass auch bei gewöhnlicher seelischer Reaktionsweise eine
ausgeprägte Reaktion zu erwarten gewesen wäre. In der Regel klingen
diese psychischen Folgen in wenigen Monaten, selten im Verlauf von
ein bis zwei Jahren ab. Bei Chronizität der Verläufe wird aus
psychiatrischer und psychoanalytischer Sicht betont, nur schweren
psychischen Traumen, die zu einer Umstrukturierung des Ichs führten,
sei der Stellenwert einer wesentlichen oder zumindest gleichwertigen
Ursache für das Ingangkommen einer psychischen Störung beizumessen.
Psychisch bedingte Gesundheitsstörungen können allerdings nicht als
Unfallfolge Anerkennung finden, sofern sie im Wesentlichen auf
wunschbedingten Vorstellungen beruhen. Die Simulationsnähe
neurotischer Störungen und die Schwierigkeit, solche Störungen von
Fällen der Simulation und Aggravation klar zu unterscheiden,
gebieten, eine eindeutig abgegrenzte Beweisantwort vom ärztlichen
Sachverständigen zu verlangen und bei der Beweiswürdigung einen
strengen Maßstab anzulegen (BSG in SozR 2200 Nr. 26 u § 581 RVO).
Gelingen eindeutige Feststellungen nicht, trägt der Betroffene die
Folgen der Nichtaufklärbarkeit seelischer Störungen, ihrer
Unüberwindbarkeit aus eigener Kraft und ihrer Auswirkungen auf die
Arbeits- und Erwerbsfähigkeit (Schönberger u.a., a.a.O., S. 227). "
Auch die Presse unterstützt
manchmal kräftig: HERMANN BUEREN,
TAZ vom 11.05.2002 "Blaumacher gelten als Drückeberger. Doch mit dieser Stigmatisierung macht man es sich viel zu leicht. Denn kleine Fluchten aus dem Job machen gesund."
Fundstücke zum Thema:
Wer sich nicht für seine Firma engagiert,
unproduktiv arbeitet und vor allem durch hohe Fehlzeiten auffällt, schädigt die
Volkswirtschaft immens: Das renommierte Wiesbadener Gallup-Institut errechnete
die gigantische Summe von 226 Milliarden Euro jährlich - fast so viel wie der
gesamte Bundeshaushalt.
Stern.de Meldung vom 19. Mai 2003
Urlaub auf Krankenschein. Die geheimen Tricks der Blaumacher (Taschenbuch) Dr.
med. Anonymus (Autor) Flintrop,
Jens Jagd auf „Blaumacher“: Ärzte an den Pranger gestellt
Deutsches Ärzteblatt 100, Ausgabe 15 vom 11.04.2003, Seite A-959 / B-807 /
C-753
"30 bis 40 Prozent der Fehlzeiten sind
motivationsbedingt und lassen sich beeinflussen",
Financial Times FREITAG, 9. NOVEMBER 2001
Vorbereitung am PC Krankheits - Simulator
Alibi bei Krankheit, perf. Täuschung ..CD Programm, von der Firma utech-Verlag
2001 nach Strafandrohung durch eine Krankenkasse (BKK) vom Markt genommen,
weiter unter Ebay oder Amazon zu kaufen. Text in einem Ebay- Angebot besucht am
30.10.07: "und der Chef auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestand.
Nun ist dies kein Problem mehr, denn mittels dieser Software gelingt es ihnen
Krankheitsbilder perfekt vorzutäuschen.Hier werden Schritt für Schritt die
Krankheitsbilder sowie die Auswirkungen erklärt.Diese CD zeigt Ihnen alle
Krankheiten,die sich eignen,ein paar Tage "extra" frei zu bekommen.
Gehirnerschütterung, Migräne, Magenschleimhautentzündung Darmgrippe,
lasenentzündung, Nierenbeckenentzündung, verstauchung usw.Sicherheit für den
Ernstfall bietet ihnen der Software- Asstistent der mit interaktiven Fragen ihre
angebliche Krankheit einübt und sogar die Fangfragen eines kritischen Arztes
simuliert. Das Programm wird auf manchen Seiten auch als Download angeboten.
"Der
Krankheitssimulator hat es dem Nachrichtenmagazin Spiegel zufolge bereits in die
Hitliste der 20 meist verkauften CD-ROMs geschafft"
Laut
Shortnews.de war der
Erfolg der CD sogar noch größer: "Alle Rekorde hat sie geschlagen. Auf der Hitliste der CD´s 2001 belegte sie Platz 1 (SN berichtete).
Selbst bei Amazon rangiert sie in der Verkaufsliste auf Platz 3."
Übliches medizinisches Vorgehen:
- Im Zweifel ob simuliert wird oder nicht, ist
jeder Arzt besser dran, anzunehmen, dass nicht simuliert wird.
- Bei jedem Zweifel, ob eine Simulation
vorliegt, ist es besonders notwendig Befunde, Anamnese und
Verhaltensauffälligkeiten genau zu dokumentieren.
- Es ist sehr sinnvoll, der betroffenen Person
zu ermöglichen, das Gesicht zu wahren.
- Es ist nicht sinnvoll, die Simulation direkt
anzusprechen. Feindseeligkeit, Abbruch der Arzt-Patient-Beziehung,
Gerichtsverfahren und selten Gewalt gegen den Arzt können die Folge sein.
- Wie bei allen medizinischen Diagnosen, kann
auch die Diagnose einer Simulation eine Fehldiagnose sein. Da diese Diagnose
in besonderem Maße das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient
gefährdet, muss sie auch wegen möglicher Konsequenzen gut belegt sein.
- Im ärztlichen Gespräch sollte der Arzt, ohne
abschreckend konfrontativ zu werden, ehrlich bleiben.
- Sinnvoller als die Simulation zu benennen
ist es, die untersuchte Person darauf aufmerksam zu machen, dass die
objektiven Befunde nicht ausreichen um ärztliche objektive Kriterien für
eine Diagnose zu erfüllen.
- Drohungen, dass invasive nebenwirkungsreiche
Diagnostik erforderlich ist, sind selten sinnvoll. Sie sollten, wenn
überhaupt, nur dann gemacht werden, wenn eine solche Diagnostik tatsächlich
zur realen Differenzialdiagnostik sinnvoll ist.
- Die Wahrscheinlichkeit, dass Simulation
aufgegeben wird, ist umgekehrt proportional zum erwarteten Gewinn aus der
Simulation.
- Patienten die Simulieren versuchen in der
Regel eher Psychiater zu meiden. Wenn sie dennoch dorthin überwiesen werden,
ist die Behandlung meist nicht erfolgreich.
- Wenn allerdings die Differenzialdiagnose
einer psychischen Störung besteht, sollte dies auch psychiatrisch abgeklärt
werden. Alleine die Tatsache einer Simulation ist aber kein Hinweis auf eine
psychische Störung und kein Grund eine Patienten psychiatrisch zu
untersuchen. Simulation schließt allerdings weder das Vorliegen einer
zusätzlichen körperlichen Krankheit, noch das Vorliegen einer psychischen
Störung aus.
- Die Weiterüberweisung von Menschen, die
simulieren ist in der Regel nicht indiziert. Jede medizinische Untersuchung
und noch mehr jeder Krankenhaus-, oder Reha- Aufenthalt verlängern
nicht nur die Simulation sondern sind für viele geradezu eine Weiterbildung
darin.
Der Verdacht der Simulation entbindet Ärzte nicht von der Verpflichtung des Arztes, sämtliche für die Diagnose und Behandlung notwendigen Befunde zu erheben. Der Arzt muss neben den objektiven Parametern
(Labor, Röntgen etc.) auch die vom Patienten geklagten Beschwerden ernst zu nehmen und für die weiteren ärztlichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Für eine fehlerhaft unterlassene Befunderhebung haftet ansonsten der Arzt. Befunde die für eine Simulation sprechen müssen bei Patienten bei denen der Verdacht auf eine Simulation besteht, ebenso dokumentiert werden, wie Befunde die doch für eine Krankheit oder psychische Störung sprechen. Eine Simulation schließt eine Krankheit nicht aus. Allerdings kann das Vorhandensein einer Simulation die Diagnostik erheblich erschweren. Dies kann so weitgehend sein, dass sich tatsächlich vorhandene Erkrankungen nicht diagnostizieren lassen. Neben der Tatsache, dass Simulation für den Patienten das Risiko beinhaltet, dass tatsächlich vorhandene Erkrankungen nicht diagnostiziert werden, besteht für Patienten das Risiko, dass durch unnötige und invasive Untersuchungen ein Schaden entsteht. Im Versicherungsrecht gilt häufig, dass der Patient den Gesundheitsschaden beweisen muss, hier kann der Schaden für den Patienten darin bestehen, dass ein tatsächlicher Schaden bei gleichzeitiger Simulation nicht nachgewiesen werden kann.
|
- Ken
Pope, Malingering Research Update
- Hausotter, Begutachtung somatoformer
und funktioneller Störungen, Urban und Fischer 2002,
- Verband deutscher
Rentenversicherungsträger. Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche
Rentenversicherung. Heidelberg: Springer, 2003,
- Suchenwirth, Ritter, Widder
Neurologische Begutachtung bei inadäquaten Befunden- Befund und Befinden,
Gustav Fischer Verlag 1997.
- Rauschelbach und Jochheim, Das neurologische
Gutachten, Thieme Verlag., Suchenwirth, Kunze, Krasney, Neurologische
Begutachtung, Urban und Fischer 3. Auflage 2000
Rohling, Martin L.; Binder,
Laurence M.; Langhinrichsen-Rohling, Jennifer,
Money matters: A meta-analytic review of the association
between financial compensation and the experience and treatment of chronic pain.
Health Psychology. 1995 Nov Vol 14(6) 537-547
Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft zur
Qualitätssicherung bei sinnesphysiologischen Untersuchungen und Geräten
Whitney KA, et al., Is the Rey 15-Item Memory
Test II (Rey II) a valid symptom validity test?: comparison with the TOMM.
Appl Neuropsychol. 2008;15(4):287-92.
Lee TM, et al 2005.,
Langleben DD, et al 2005
Radanov in Orthopäde 1998 ´
27:846-853 T. Merten Fragen der neuropsychologischen Diagnostik bei
Simulationsverdacht, Fortschr Neurol Psychiatr 2002; 70: 126-138,
Malingering Psychiatric Disorders and Cognitive Impairment in Personal Injury
Settings
Published in For The Defense (publication of the Defense Research Institute),
April issue, 2005
Hawkes CH. Diagnosis of functional neurological disease.
Br J Hosp Med 1997;57(8):373-7,
Cliffe, M. J. (1992). Symptom-validity
testing of feigned sensory or memory deficits: a further elaboration for
subjects who understand the rationale. British Journal of Clinical Psychology,
31(Pt 2), 207-9.
Rosenhan, D. (1973) On being sane in an
insane place. Science 179:250,
Rosenhan.ppt,
J.R. Hanley, G.A. Baker and S.
Ledson, Detecting the Faking of Amnesia: A Comparison of the Effectiveness, of
Three Different Techniques for Distinguishing Simulators from Patients with
Amnesia, Journal of Clinical and Experimental Neuropsychology 1999, Vol. 21, No.
1, pp. 59-69,
Kelly PJ, Baker GA, van den Broek MD, Jackson H, Humphries G., The detection
of malingering in memory performance: the sensitivity and specificity of four
measures in a UK population. Br J Clin Psychol. 2005 Sep;44(Pt 3):333-41
McNaughton HK,
Sims A,
Taylor WJ.Prognosis for people with back pain under a No-fault 24-hour-cover
compensation scheme. Spine. 2000 May 15;25(10):1254-8.
Cassidy JD,
Carroll LJ,
Cote P,
Lemstra M,
Berglund A,
Nygren A.Effect of eliminating compensation for pain and suffering on the
outcome of insurance claims for whiplash injury. N Engl J Med. 2000 Apr
20;342(16):1179-86.
Cochrane HJ, Baker GA, Meudell PR.Simulating a memory impairment: can
amnesics implicitly outperform simulators? Br J Clin Psychol. 1998 Feb;37 ( Pt
1):31-48
Kapur N.The coin-in-the-hand test: a new "bed-side" test for the detection
of malingering in patients with suspected memory disorder. J Neurol Neurosurg
Psychiatry. 1994 Mar;57(3):385-6.
Alison Lee, Performance of Older Depressed
Patients on Two Cognitive Malingering Tests: False Positive Rates for the Rey
15-item Memorization and Dot Counting Tests, The Clinical Neuropsychologist 14,
Number 3 / August 2000 303 - 308 DOI:
10.1076/1385-4046(200008)14:3;1-P;FT303
Po H. Lu, Kyle Brauer Boone; Suspect
Cognitive Symptoms in a 9-Year-Old Child: Malingering by Proxy?The Clinical
Neuropsychologist 2002, Vol. 16, No. 1, pp. 90-96
Bagby RM, Nicholson RA, Buis
T, Bacchiochi JR. Can the MMPI-2 validity scales detect depression feigned
by experts? Assessment. 2000 Mar;7(1):55-62.
Bagby RM, Nicholson RA, Bacchiochi
JR, Ryder AG, Bury AS.The predictive capacity of the MMPI-2 and PAI validity
scales and indexes to detect coached and uncoached feigning. J Pers Assess. 2002
Feb;78(1):69-86,
Bernard, L. C., Houston, W., & Natoli, L. (1993). Malingering
on neuropsychological memory tests: Potential objective indicators. Journal of
Clinical Psychology, 49, 45-53.
Gräf M, Roesen J. Der lückenlose Landoltring.
Ein neuer Test zur Prüfung der Sehschärfe bei Verdacht auf Simulation. Klin
Monatsbl Augenheilkd 2001; 218:435-437.
Millis, S. & Putnam, S.
(1996). Detection of malingering in postconcussive syndrome. In M.Rizzo& D.
Tranel (Eds.). Head injury and postconcussive syndrome (pp. 481 498). New York:
Churchill Livingstone.
Dietmar Heubrock et al., Neuropsychologische Diagnostik
bei Simulationsverdacht Empirische Bewährung der Bremer Symptom-Validierung als
simulationssensibles Untersuchungsverfahren Zeitschrift für Neuropsychologie, 13
(1), 2002, 45–58,
Peter Steck et al., Zur Simulierbarkeit von
neuropsychologischen Defiziten bei Reaktions- und bei Intelligenztests,
Zeitschrift für Neuropsychologie August 2000 Vol. 11, No. 3, 128-140,
Matthias
Henry Thomas Merten, Suboptimales Leistungsverhalten Risiko und Chance für die
klinische Neuropsychologie, psychoneuro 2005; 31 (10): 519–522
Bagby RM,
Marshall MB, Bacchiochi JR. The Validity and Clinical Utility of the MMPI-2
Malingering Depression Scale. J Pers Assess. 2005 Dec;85(3):304-11.
Brett Trowbridge, PhD, JD and Philip Frank, PhD, Malingering Exposed Presented at the
European Society of Psychology and Law, Sept 2002,
Yugue I, Shiba K, Ueta T, Iwamoto Y.
A new clinical
evaluation for hysterical paralysis.
Spine. 2004 Sep 1;29(17):1910-3
Tyrer P,
Babidge N,
Emmanuel J,
Yarger N,
Ranger M.
Instrumental
psychosis: the
Good Soldier
Svejk syndrome.
Journal of the
Royal Society
of Medicine
2001; 94:
22–25.
Hay GG.
Feigned
psychosis- a
review of the
simulation of
mental illness.
British Journal
of Psychiatry
1983; 143:
8–10.
Letonoff EJ, Williams TR, Sidhu KS.
Hysterical
paralysis: a report of three cases and a review of the literature.
Spine. 2002 Oct 15;27(20):E441-5.
Review.
Kefalas S, Ezenkwele U. Wide-complex tachycardia as the presenting complaint
in a case of malingering.J Emerg Med. 2006 Feb;30(2):159-61.
van Hout MS, Schmand B, Wekking EM, Deelman BG. Cognitive functioning in
patients with suspected chronic toxic encephalopathy: evidence for
neuropsychological disturbances after controlling for insufficient effort. J
Neurol Neurosurg Psychiatry. 2006 Mar;77(3):296-303.
Greve KW, Bianchini KJ, Black FW, Heinly MT, Love JM, Swift DA, Ciota M.
Classification accuracy of the Test of Memory Malingering
in persons reporting exposure to environmental and industrial toxins: Results of
a known-groups analysis.Arch
Clin Neuropsychol. 2006 Jul 24;
Yates
BD, Nordquist
CR,
Schultz-Ross
RA. Feigned
psychiatric
symptoms in the
emergency room.
Psychiatric
Services 1996;
47: 998–1000.
Greve KW, Bianchini KJ, Doane BM. Classification accuracy of the
test of memory malingering in traumatic brain injury: results of a known-groups
analysis. J Clin Exp Neuropsychol. 2006 Oct;28(7):1176-90,
Resnick PJ. The
detection of
malingered
psychosis.
Psychiatric
Clinics of
North America
1999; 22:
159–172.
Bianchini KJ, Houston RJ, Greve KW, Irvin TR, Black FW, Swift DA, Tamimie RJ.
Malingered neurocognitive dysfunction in neurotoxic exposure: an application of
the Slick criteria.
J Occup Environ Med. 2003 Oct;45(10):1087-99.
Greve KW,
Bianchini KJ,
Black FW,
Heinly MT, Love
JM, Swift DA,
Ciota M. The
prevalence of
cognitive
malingering in
persons
reporting
exposure to
occupational
and
environmental
substances.
Neurotoxicology.
2006 Jul 6,
Horner MD,
Bedwell JS,
Duong A.
Abbreviated
form of the
test of memory
malingering.
Int J Neurosci.
2006
Oct;116(10):1181-6,
Kertzman S,
Grinspan H,
Birger M,
Shliapnikov N,
Alish Y, Ben
Nahum Z, Mester
R, Kotler M.,
Simple
real-time
computerized
tasks for
detection of
malingering
among murderers
with
schizophrenia.
Isr J
Psychiatry
Relat Sci.
2006;43(2):112-8.
Lynch WJ.Determination of effort level,
exaggeration, and malingering in neurocognitive assessment.J
Head Trauma Rehabil. 2004 May-Jun;19(3):277-83
Gavett BE,
O'Bryant SE,
Fisher JM,
McCaffrey RJ.
Hit rates of
adequate
performance
based on the
test of memory
malingering (TOMM)
Trial 1. Appl
Neuropsychol.
2005;12(1):1-4;
Greve KW,
Bianchini KJ.
Should the
Retention trial
of the Test of
Memory
Malingering be
optional?
Arch Clin
Neuropsychol.
2006
Jan;21(1):117-9;
McDermott BE, Feldman MD. Malingering in the
medical setting.
Psychiatr Clin North Am. 2007 Dec;30(4):645-62
Etherton JL,
Bianchini KJ,
Greve KW, Ciota
MA. Test of
Memory
Malingering
Performance is
unaffected by
laboratory-induced
pain:
implications
for clinical
use. Arch Clin
Neuropsychol.
2005
May;20(3):375-84.
Yanez YT,
Fremouw W,
Tennant J,
Strunk J, Coker
K. Effects of
severe
depression on
TOMM
performance
among
disability-seeking
outpatients.Arch
Clin
Neuropsychol.
2006
Feb;21(2):161-5;
Duncan A. The
impact of
cognitive and
psychiatric
impairment of
psychotic
disorders on
the test of
memory
malingering (TOMM).
Assessment.
2005
Jun;12(2):123-9.
Gervais RO, et al., A comparison of WMT, CARB,
and TOMM failure rates in non-head injury disability claimants.
Arch Clin Neuropsychol. 2004 Jun;19(4):475-87
Powell MR,
Gfeller JD,
Hendricks BL,
Sharland M,
Detecting
symptom- and
test-coached
simulators with
the test of
memory
malingering.
Arch Clin
Neuropsychol.
2004
Aug;19(5):693-702.
Reznek L. The Rey 15-item memory test for
malingering: a meta-analysis.
Brain Inj. 2005 Jul;19(7):539-43.
Teichner G,
Wagner MT. The
Test of Memory
Malingering (TOMM):
normative data
from
cognitively
intact,
cognitively
impaired, and
elderly
patients with
dementia. Arch
Clin
Neuropsychol.
2004
Apr;19(3):455-64.
Andrés Baliarda
Arbeitsunfähigkeit
nicht
bestimmbar –
was nun?
Schweiz Med
Forum
2006;6:871–876
Susan Waite,
Andy Geddes
Malingered
psychosis
leading to
involuntary
psychiatric
hospitalization
Australasian
Psychiatry Vol
14, No 4
December 2006
419-21
Mendelson G, Mendelson D. Malingering pain in
the medicolegal context.
Clin J Pain. 2004 Nov-Dec;20(6):423-32.
Gierok, S. D., & Dickson, A. L., (2000). Book
and test review.TOMM: Test of Memory Malingering, by Tom N. Tombaugh. Archives
of Clinical Neuropsychology, 15 (7), 649–651.
Rees, L. M., Tombaugh, T. N., Gansler, D. A., &
Moczynski, N. P. (1998). Five validation experiments of the Test of Memory
Malingering (TOMM). Psychological Assessment, 10 (1), 10–20.
Iverson GL, Page JL, Koehler BE, Shojania K, Badii M. Test of Memory Malingering (TOMM) Scores are not Affected by Chronic Pain or Depression in Patients with Fibromyalgia. Clin Neuropsychol. 2007 May;21(3):532-46.
O'bryant SE, Engel LR, Kleiner JS, Vasterling JJ, Black FW. Test of memory malingering (tomm) trial 1 as a screening measure for insufficient effort. Clin Neuropsychol. 2007 May;21(3):511-21.
Ashendorf L, Constantinou M, McCaffrey RJ. The effect of depression and anxiety on the TOMM in community-dwelling older adults. Arch Clin Neuropsychol. 2004 Jan;19(1):125-30
Aronoff GM, Evaluating malingering in contested
injury or illness.
Pain Pract. 2007 Jun;7(2):178-204.
Yanez YT, Fremouw W, Tennant J, Strunk J, Coker K. Effects of severe depression on TOMM performance among disability-seeking outpatients. Arch Clin Neuropsychol. 2006 Feb;21(2):161-5. Epub 2005 Oct 13.
Gavett BE, O'Bryant SE, Fisher JM, McCaffrey RJ. Hit rates of adequate performance based on the test of memory malingering (TOMM) Trial 1. Appl Neuropsychol. 2005;12(1):1-4
Duncan A. The impact of cognitive and psychiatric impairment of psychotic disorders on the test of memory malingering (TOMM). Assessment. 2005 Jun;12(2):123-9.
Iverson GL, et al., Test of Memory Malingering (TOMM)
scores are not affected by chronic pain or depression in patients with
fibromyalgia.
Clin Neuropsychol. 2007 May;21(3):532-46
Th. Hadjistravropoulus chronic pain at trail
Chapter 4 S59ff in Handbook of Pain Syndromes: Biopsychosocial
Perspectives Von Andrew R. Block, Edwin F. Kremer, Ephrem Fernandez, Erlbaum
Associates, 1999 ISBN 0805826807, 9780805826807 688 Seiten
McCombe PF, Fairbank JCT, Pynsent PB.
Reproducibility of physical signs in low-back pain. Spine 1989;14:908-18.
Waddell G, Newton M, Henderson H, Sommerville D,
Main CJ. Low back pain, fear-avoidance beliefs and disability: With the
development of a Fear-Avoidance Beliefs (FAB) questionnaire. Pain
1993;52:157-68.
Main CJ, Spanswick CC. Functional overlay and
illness behaviour in chronic pain: Distress or malingering? Conceptual
difficulties in medico-legal assessment of personal injury claims. J Psychosom
Res 1995;39:737-53.
Powell MR, Gfeller JD, Hendricks BL, Sharland M. Detecting symptom- and test-coached simulators with the test of memory malingering. Arch Clin Neuropsychol. 2004 Aug;19(5):693-702
Horner MD, Bedwell JS, Duong A. Abbreviated form of the test of memory malingering. Int J Neurosci. 2006 Oct;116(10):1181-6
Chris Dickens Psychological Correlates of Pain
Behavior in Patients With Chronic Low Back Pain
Psychosomatics 43:42-48, February 2002
Waddell G, Bircher M, Finlayson D, Main
CJ. Symptoms and Signs: Physical disease or illness behaviour?
BMJ 1984;289:739-41.
PJ Feldman, S Cohen, WJ Doyle, DP Skoner, JMThe
Impact of Personality on the Reporting of Unfounded Symptoms and Illness -
JOURNAL OF PERSONALITY AND SOCIAL PSYCHOLOGY, 1999 77, No 2, 370-378
Thomas Merten, Authentisch oder vorgetäuscht?,
reportpsychologie ‹28› 4/2003
Hall RC, Hall RC. Detection of Malingered PTSD: An Overview of Clinical, Psychometric, and Physiological Assessment: Where Do We Stand? J Forensic Sci. 2007 May;52(3):717-25.
Blaskewitz N, Merten T, Kathmann N. Performance
of children on symptom validity tests: TOMM, MSVT, and FIT.
Arch Clin Neuropsychol. 2008 Mar 10
O'Bryant SE, et al., Clinical utility of Trial 1 of the Test of Memory
Malingering (TOMM).
Appl Neuropsychol. 2008;15(2):113-6.
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Leitlinien sind lange nicht aktualisiert worden und von neuerer
Literatur überholt, bzw, ergänzungsbedürftig.
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