Zwangshandlung

Die meisten Zwangshandlungen beziehen sich auf Reinlichkeit (besonders Händewaschen), wiederholte Kontrollen, die garantieren, daß sich eine möglicherweise gefährliche Situation nicht entwickeln kann oder übertriebene Ordnung und Sauberkeit. Diesem Verhalten liegt die Furcht vor einer Gefahr zugrunde, die den Patienten bedroht oder von ihm ausgeht; das Ritual ist ein wirkungsloser oder symbolischer Versuch, diese Gefahr abzuwenden Zwanghafte, evtl. auch gegen den eigenen Willen impulsartig ausgeführte Handlung, die als Ich-fremd erlebt wird u. deren Ausführung nicht mit Lustgewinn verbunden ist, sondern der Vermeidung von Angst dient; z.B. Waschzwang, Zählzwang ; Vork.: u.a. bei Zwangsneurose, psychotischer Depression u. Schizophrenie. Meist wird ein Zwangsritual oder Zwangszeremoniell ausgeführt, z. B. das Zwangsritual des Waschens. Das Ritual muß meistens in genau vorgeschriebener Form, oft in bestimmter Häufigkeit der Wiederholung ausgeführt werden. Wo ein Zwangsritual ausgeführt wird, findet man oft auch ,,folie de doute“, das ist der Zweifel, ob das Ritual auch richtig nach ,, Vorschrift“ ausgeführt worden ist. Aber auch ohne ,,folie de doute“ gibt es häufige Wiederholungen der Zwangsrituale.

 

Quellen / Literatur:

Zwangsstörung

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur