Psychiatrie

Psyche ist altgriechisch für Seele, Iatros für Arzt, Iatreia für Ärztliche Heilkunde, damit bedeutet Psychiatrie soviel wie ärztliche Seelenheilkunde gemeint ist das Fachgebiet der Medizin, das alle Maßnahmen zur Diagnose, nichtoperativen Behandlung, Vorbeugung, Rehabilitation und lebensbegleitenden Versorgung von Patienten mit psychischen Störungen umfasst. Ab zweitem Drittel des 19.Jahrhunderts gab es Lehrstühle für Psychiatrie und Neurologie an Medizinischen Fakultäten. Als Ende des 19.Jahrhunderts die Progressive Paralyse als Infektionskrankheit erkannt wurde galt erstmals das Paradigma: Geisteskrankheiten sind Gehirnkrankheiten. In Deutschland und Österreich war die Psychiatrie historisch mit der Neurologie zur Nervenheilkunde verknüpft. Teilgebiete der Psychiatrie sind unter anderem Psychopathologie, Psychotherapie, Pharmakopsychiatrie, biologische Psychiatrie, forensische Psychiatrie, Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Sozialpsychiatrie bzw. Gemeindepsychiatrie. Die biologische Psychiatrie ist dabei das Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit den körperlichen Entstehungsbedingungen (z.B. hirnorganischen Veränderungen sowie genetische, hormonelle, vegetative u. Stoffwechselstörungen) und den unter Umständen daraus resultierenden Behandlungskonsequenzen befasst; die Psychopathologie die Lehre von den psychischen Erlebnis- u. Handlungsmöglichkeiten des Menschen, sofern diese als abweichend oder krankhaft angesehen werden; umfasst Beschreibung, ursächliche Zuordnung und sinnhafte Bewertung der Störungen von Bewusstsein, Denken, Orientierung, Affekt, Ich-Erleben, Wahrnehmung, Antrieb, Persönlichkeit u. Verhalten unter Berücksichtigung des körperlichen. Befundes und des sozialen u. kulturellen Kontexts. Ein Diplom- Psychologe hat Psychologie studiert. Ein Psychiater hat Medizin studiert und anschließend eine mehrjährige Facharztausbildung gemacht. Psychiater wenden eine Reihe verschiedener Verfahren zur Bestimmung seelischer oder geistiger Störungen an. An erster Stelle steht die psychiatrische Befragung. Dabei wird die psychiatrische Krankheitsgeschichte oder Anamnese des Patienten aufgenommen und sein gegenwärtiger Geisteszustand ermittelt. Die psychiatrische Anamnese liefert ein Bild der Persönlichkeit und der Eigenschaften des Patienten, seiner Beziehungen zu anderen sowie früherer und derzeitiger Erfahrungen mit psychiatrischen Problemen. All das schildert der Patient mit seinen eigenen Worten (manchmal ergänzt durch Aussagen anderer Familienmitglieder). Diese Bestandsaufnahme lässt sich mit der körperlichen Eingangsuntersuchung in der Allgemeinmedizin vergleichen. Es lassen sich daraus Aspekte der geistigen Funktionsfähigkeit des Patienten entnehmen und einordnen. Oft ist zusätzlich eine körperliche Untersuchung erforderlich. Auch Hinweise auf Stoffwechselstörungen schließ der Psychiater im Rahmen seiner Diagnostik aus. Blutabnahmen und apparative Untersuchungen wie Kernspintomographien und EEGs ergänzen den Psychiatrischen Befund. Änderungen der Berufsbezeichnung sind immer wieder im Gespräch. Dabei geht es darum, ob hierdurch die Vorurteile, die manche Menschen daran hindern einen Facharzt für Psychiatrie aufzusuchen, so abgebaut werden können.

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur