Reaktionsverhinderung

Maßnahme bei der Behandlung von Zwangssyndromen, die typischerweise mit ausgeprägten Ritualen zur Verhinderung befürchteter Unannehmlichkeiten oder Katastrophen einhergehen (z.B. Ansteckung nach Kontakt mit Schmutz). Um langfristige Reduktion von Angst und Zwangsritualen zu erreichen, müssen die Konfrontationsmaßnahmen (vgl. dort) durchgeführt werden, während gleichzeitig verhindert wird, dass die Zwangsrituale ausgeführt werden (dies ist die Reaktionsverhinderung). Beide Komponenten zusammen stellen die erfolgreichste Form der Zwangsbehandlung dar. Ohne Reaktionsverhinderung besteht die Gefahr, dass die Patienten die auftretende Habituation und das Ausbleiben der befürchteten Katastrophe fälschlich auf ihr Zwangsritual zurückführen oder dass erst gar keine Angst und damit auch keine Lernsituation eintritt.

 

Quellen / Literatur:

Zwangsstörungen

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur