Artikulation

Als Artikulation bezeichnet man den Vorgang, durch den aus Stimmgeräuschen die Wörter der Sprache geformt werden. Zum Artikulationsapparat gehören Lippen, Zunge, Zähne, Kiefer und Gaumen. Die Sprache wird artikuliert, indem der stimmhafte oder stimmlose Luftstrom durch Bewegungen von Zunge, Lippen, Unterkiefer und Gaumensegel unterbrochen und geformt wird. Manche Sprachlaute bringen wir mit Hilfe der Zähne hervor. Artikulationsstelle, die Stelle an der der Luftstrom bei Erzeugung eines Lautes unterbrochen wird. Z.B.: alveolar, labiodental,.. Artikulationsart, mechanische Mittel durch die der Laut erzeugt wird, z.B. Verschlusslaut =Plosiv, Reibelaut =Frikativ Sonorität bezieht sich darauf, ob bei der Erzeugung eines Lautes die Stimmbänder schwingen oder nicht. Bei stimmhaften Lauten schwingen die Stimmbänder, bei stimmlosen nicht.

Grad der Behinderung im Schwerbehindertenrecht aus den
„Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz“ (1996)

Funktionelle und organische Stimmstörungen (z. B. Stimmbandlähmung)

mit guter Stimme

0-10

mit dauernder Heiserkeit

20-30

nur Flüsterstimme

40

mit völliger Stimmlosigkeit

50

Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten (analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion, siehe Nummer 26.8)

Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen

mit gut verständlicher Sprache

10

mit schwer verständlicher Sprache

20-40

mit unverständlicher Sprache

50

Stottern

leicht

0

mittelgradig

auf bestimmte Situationen begrenzt

10

nicht situationsabhängig

20

schwer, auffällige Mitbewegungen

30-40

mit unverständlicher Sprache

50

Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen (einschl. somatoformer Störungen) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen

 

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur