Zwangseinweisungen

Deutschland nimmt bei der Zahl der Zwangseinweisungen immer noch eine der Spitzenstellungen in Europa ein. In den 90er Jahren haben sie zugenommen. ( z.B. Deutschland 175/100 000, Portugal 6/100 000, Finnland 218/100 000 Frankreich 11/100 000). 4). Auch zwischen den Bundesländern gab es nach anderen Untersuchungen eine erhebliche Streuung von 9 bis 109 auf (Mittelwerte der erfassten Kliniken). Die Unterschiede könnten nicht nur in den unterschiedlichen Gesetzen, sondern auch in der unterschiedlichen Definition der Zwangseinweisung liegen. Mit ein Grund für die Zunahme könnte auch in der zunehmend kürzeren Aufenthaltsdauer bei den einzelnen Aufenthalten liegen. Auch die seit 1992 stark ansteigende Zahl der unter Betreuung stehenden und die zunehmende Zahl hilfebedürftiger Demenzkranker tragen dazu bei, dass auch die Zahl betreuungsrechtlicher Unterbringungen steigt. Mit Einführung neuer patientenrechtlich orientierter Gesetze stiegen in einigen Ländern die Raten, wohl weil die Rechtsanwender, also Ärzte, Verwaltungen und Justiz, stärker auf die Notwendigkeit achten, diese zu befolgen. Tendenzen einer Verrechtlichung der Behandlung wurden dadurch verstärkt.

 

Quellen / Literatur:

siehe auch unter Psychisch Kranken Gesetz PsychKG Hans Joachim Salize and Harald Dressing, Epidemiology of involuntary placement of mentally ill people across the European Union, Br J Psychiatry 2004 184: 163-168. [Abstract] [Full Text Andreas Spengler, Harald Dreßing, Manfred Koller, Hans Joachim Salize, Zwangseinweisungen – bundesweite Basisdaten und Trends, Nervenarzt 2005 76:363–370

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur