Illusion

Fehlwahrnehmung oder Fehlinterpretation eines realen äußeren Reizes, z.B. das Rauschen von Blättern wird als Stimmengewirr gehört (s.a. Halluzination). Illusionäre Verkennungen sind dadurch gekennzeichnet, daß etwas wirklich gegenständlich Vorhandenes für etwas anderes gehalten wird, als es tatsächlich ist. Illusionen sind also verfälschte wirkliche Wahrnehmungen. Das Vorhandensein des Wahrnehmungsgegenstandes unterscheidet das illusionäre Erlebnis vom halluzinatorischen. (Z. B.: Das ängstliche Kind verkennt im nächtlichen Wald Büsche als drohende Gestalten.) Auch Personenverkennung. Zur Unterscheidung von Wahnwahrnehmungen: Hierbei wird der Gegenstand richtig wahrgenommen (gesehen, gehört, gespürt), doch wird ihm eine abnorme Bedeutung, meist im Sinne der Eigenbeziehung, zugedacht. Bei einer Reihe von visuellen Illusionen (z.B. Müller-Lyer Täuschung), ist bekannt , daß sie sich im Wahrnehmungsurteil niederschlagen. Andererseits haben diese Wahrnehmungstäuschungen häufig nur einen sehr geringen oder gar keinen Einfluß auf motorische Handlungen wie Greifen oder Zeigen. Üblicherweise werden diese Dissoziationen im Zusammenhang mit dem dorsalen und ventralen System der visuellen Verarbeitung diskutiert. Neben diesen relativ bekannten räumlichen Dissoziationen finden sich auch eine Reihe zeitlicher Dissoziationen. Diese wurden überwiegend zwischen dem zeitlichen Reihenfolge-Urteil (einem Wahrnehmungsurteil) und der Einfach-Reaktion (einer motorischen Handlung) beobachtet.

 

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur